Verfassungsänderung für Bundeswehr-Sondervermögen: Bundesrat gibt keine Stellungnahme ab

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Berlin. Bundesrat. In der gestrigen Plenarsitzung haben die Länder über die Pläne der Bundesregierung debattiert, mit einer Verfassungsänderung die Voraussetzung für deutlich höhere Verteidigungsinvestitionen in den nächsten Jahren zu schaffen. Von ihrem Recht auf eine schriftliche Stellungnahme machten sie jedoch keinen Gebrauch.

Der Entwurf eines verfassungsändernden Gesetzes geht jetzt in den Bundestag. Wenn er dort die nötige Zweidrittelmehrheit erhält, kommt das Gesetz erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates. Seine Zustimmung erfordert ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit – also 46 von 69 Stimmen.

Hintergrund ist der Krieg gegen die Ukraine

Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit Beschluss vom 27. Februar 2022 aufgefordert, bestehende Fähigkeitslücken bei der Bundeswehr umgehend zu schließen, die notwendigen finanziellen Ressourcen dafür zeitnah und langfristig bereitzustellen und die NATO-Fähigkeitsziele zu erfüllen und schnell in die Bundeswehr zu investieren.

100 Milliarden Euro Sondervermögen geplant

Die Grundgesetzänderung ist Voraussetzung für das angekündigte Sondervermögen zur Ertüchtigung der Streitkräfte. Eingerichtet werden soll dieses mit dem Bundeswehrsondervermögensgesetz, dessen Entwurfsfassung die Länder ebenfalls beraten haben. Insofern haben die Länder eine Stellungnahme beschlossen, in der sie u. a. der Bundesregierung volle Unterstützung bei ihrem Bemühen zusichern, die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern, aber auch mittelfristig eine grundlegende Reform des Beschaffungswesens fordern und es für notwendig erachten, sich für eine Ergänzung der Sicherheitsarchitektur einzusetzen. Ein vom Bundestag beschlossenes Bundeswehrsondervermögensgesetz bedürfte als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung der Länder.

Die Bundesregierung möchte die Ermächtigung zur Einrichtung des geplanten Sondervermögens im Grundgesetz festschreiben, um die Bindung an den Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auf Verfassungsebene zu verankern und eine Ausnahme von der Schuldenbremse vorzusehen. Von dieser kann ohne eine entsprechende Verfassungsänderung nur dann abgewichen werden, wenn eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da strukturelle Defizite durch dauerhafte Nachholinvestitionen beseitigt werden sollen, die auch präventiven Charakter haben, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Das Sondervermögen soll mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Milliarden Euro ausgestattet werden, so dass es keiner Zuweisung aus dem Bundeshaushalt bedarf. Die Mittel sollen überjährig zur Verfügung stehen.

NATO-Quote

Mit den zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen will die Bundesregierung erreichen, dass die Bundeswehr wieder ihren verfassungsmäßigen Aufträgen, insbesondere zur Landes- und Bündnisverteidigung, nachkommen kann. Auch die Vorgabe der NATO, insgesamt zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu investieren, soll so erfüllt werden.