Halle. LAV. Am 4. Februar ist der Weltkrebstag. Diese Initiative der Internationalen Vereinigung gegen Krebs (UICC) soll daran erinnern, dass bösartige Gewebeneubildungen (Tumoren) in Industrieländern wie Deutschland noch immer die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind. Jedoch können durch eine gesunde Lebensweise die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung erheblich verringert und durch die Wahrnehmung von Angeboten zur Früherkennung die Chancen der Behandlung verbessert werden. Bei ca. 50 % der Krebserkrankungen von Erwachsenen kann mittlerweile eine Heilung erreicht werden.
Zur Behandlung bösartiger Tumoren gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Operation, Chemotherapie (Behandlung mit Zytostatika) und Bestrahlung, häufig auch eine Kombination der drei Ansätze.
Was sind Zytostatika?
Zytostatika sind stark wirksame Medikamente, die in den meisten Fällen die Zellteilung blockieren und somit das Tumorgewebe schädigen, da dieses eine besonders schnelle Zellteilung zeigt. Aber auch noch andere Gewebe im Körper werden z. T. in Mitleidenschaft gezogen, daher die bekannten Nebenwirkungen wie etwa Haarausfall. Dennoch handelt es sich bei der Chemotherapie um eine lebenswichtige Behandlung, die unbedingt nach den Empfehlungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden sollte. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über Nebenwirkungen berichten und gemeinsam mit dem Behandlungsteam nach Wegen gesucht wird, die Verträglichkeit der Therapie zu verbessern. Ein Aussetzen der Einnahme kann ebenso wie eine Überdosierung fatale Konsequenzen haben.
Sicherheit der Arzneimittel wird überwacht
Gerade weil es für die Patienten eine lebenswichtige Behandlung ist, muss sichergestellt sein, dass die Qualität der eingesetzten Medikamente höchsten Ansprüchen genügt. Arzneimittel werden in Deutschland erst nach umfangreicher behördlicher Prüfung zugelassen. Die industrielle Herstellung wird durch die Landesbehörden fortlaufend überwacht.
Gerade bei Zytostatika ist es jedoch häufig notwendig, patientenindividuelle Zubereitungen herzustellen. Diese wichtige Aufgabe können nur die Apotheken leisten, sowohl Krankenhausapotheken (ca. 370) als auch öffentliche Apotheken mit einer Spezialisierung auf Zytostatikaherstellung (nur ca. 300 von mehr als 17.000 Apotheken in Deutschland).
In den letzten Jahren verunsicherten teilweise Skandalmeldungen in den Medien viele Patientinnen und Patienten, zum Beispiel der 2016 aufgedeckte Bottroper Zyostatikaskandal, bei dem es um zu gering dosierte Präparate ging.
In Sachsen-Anhalt werden sowohl Pharmazeutische Unternehmen als auch Apotheken, die Zytostatika herstellen, regelmäßig durch das Landesverwaltungsamt kontrolliert und die Gute Herstellungspraxis (GMP) überwacht. Dabei werden auch Proben von Arzneimitteln entnommen und zur Untersuchung der Qualität an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) übergeben. Unsere Arzneimittelprüfstelle untersuchte im zurückliegenden Jahr 353 Arzneimittel (ca. 16.000 Einzeluntersuchungen).
Während industrielle Fertigarzneimittel in der Regel ab Herstellung 5 Jahre verwendbar sind, ist bei patientenindividuellen Zubereitungen aus Apotheken eine zeitnahe Anwendung vorgesehen. Die entsprechend kurze Verwendbarkeitsfrist stellt für die Untersuchung durchaus eine Herausforderung dar. Patientenindividuelle Zubereitungen sind i.d.R. als Injektion oder Infusion direkt in die Blutbahn vorgesehen. Daher müssen solche Zubereitungen steril sein, d.h. sie dürfen keine Mikroorganismen wie Bakterien oder Pilze enthalten.
Im LAV werden die Arzneimittel auf Identität und Gehalt untersucht, d. h. welche Arzneistoffe in welcher Menge enthalten sind. Ebenso wird stets auf Sterilität geprüft. Auch andere, für die Verträglichkeit wichtige Eigenschaften wie der pH-Wert oder der osmotische Druck (Isotonie) werden untersucht.Damit leistet in Sachsen-Anhalt das LAV einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit von Arzneimitteln, wie zum Beispiel Zytostatika.