Protestaktion “Gesundheit ist ein Menschenrecht! vor dem Ministerium für Gesundheit und Soziales

Fotoquelle: MediNetz Magdeburg e.V.

Magdeburg. Medinetz. Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach § 87 des Aufenthaltsgesetzes ist das Sozialamt bei einer Übernahme der Behandlungskosten verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Unter dem Titel “Gesundheit ist ein Menschenrecht! – Weg mit §87 des Aufenthaltsgesetzes!” führt der MediNetz Magdeburg e.V. am 09.11.2022 eine Protestaktion am Ministerium für Gesundheit und Soziales in Magdeburg durch. Die Forderung richtet sich an die Arbeitsgemeinschaften der Obersten Landesgesundheitsbehörden, die am 09. und 10.11.2022 in Magdeburg tagen, Verantwortung zu übernehmen und diesen Paragrafen abzuschaffen.

“Angeblich ist Gesundheit ein Menschenrecht und auch das deutsche Grundgesetz fordert für jede Person ein Recht auf körperliche Unversehrtheit”, so eine Aktivistin des MediNetz Magdeburg e.V.. “In Deutschland schließt der §87 des Aufenthaltsgesetzes de facto aber Menschen von der Gesundheitsversorgung aus. Der § 87 stellt somit eine reale Gesundheitsgefahr für sie dar.”
Davon sind Menschen betroffen, die in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität leben. Auch sie haben laut §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Zuständig für die Kostenübernahme von u.a. Behandlungen und Rezepten ist in diesen Fällen das örtliche Sozialamt, welches Patienten und Patientinnen dafür einen Behandlungsschein ausstellen muss. Öffentliche Stellen sind allerdings nach §87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, Daten von Personen ohne geregelten Aufenthaltsstaus an die Ausländerbehörde oder die Polizei weiterzuleiten.
Für Menschen, die ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben, bedeutet dies, dass jeder Gang zum Sozialamt das Risiko einer Abschiebung ins Herkunftsland birgt. Der Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetz stellt so eine Hürde dar, die Menschen ihr Recht auf Gesundheit verunmöglicht.

Die Bundesregierung hat sich in verbindlichen internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, allen Menschen in Deutschland Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus. 2018 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die deutsche Politik aufgefordert, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, damit auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können. Auch der MediNetz Magdeburg e. V. fordert die Abschaffung von §87 des Aufenthaltgesetzes, damit Menschen unabhängig ihres Aufenthaltsstatus, Gebrauch von ihrem Recht auf Gesundheitsversorgung machen können. Denn Gesundheit ist ein Menschenrecht! Hier sind die Politikerinnen und Politiker in der Pflicht diesen Zugang zu ermöglichen!

Der MediNetz Magdeburg e. V. unterstützt ehrenamtlich Menschen, die auf Grund ihres Aufenthaltsstatus oder anderer Ursachen keine medizinische Versorgung durch das Gesundheitssystem erhalten. Dabei arbeitet er mit einem vielfältigen Netzwerk aus Ärzten und Ärztinnen, Laboren, dolmetschenden Personen und sozialen Einrichtungen zusammen. Der Verein betrachtet das Thema Gesundheitsversorgung als eine politische Frage und setzt sich für einen gleichen und damit gerechteren Zugang zu dieser ein. Dabei wird das Ziel verfolgt, die ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich abzuschaffen. “Wir denken, dass es Aufgabe des Staates ist, für alle Menschen in Deutschland eine ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten!”, so Aktivistinnen des Medinetz Magdeburg e.V. Zusammen mit dem MediNetz Halle Saale e. V. bemüht sich der Verein deshalb unter anderem um die Implementierung eines anonymen Behandlungsscheins in Sachsen-Anhalt.