Mindestmengen für komplizierte Operationen: AOK aktualisiert Online-Karte

Stand: 10.11.2021 | Quelle: aok-bv.de | GeoBasis-DE / BKG 2019 / OpenStreetMap / qgis2web / Leaflet / QGIS.

Magdeburg. AOK. 29 Kliniken in Sachsen-Anhalt haben die Erlaubnis erhalten, im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchzuführen. Welche Krankenhaus-Standorte eine Erlaubnis erhalten haben, zeigt die heute aktualisierte „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK Sachsen-Anhalt.

Die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ wird von der AOK für alle Bundesländer herausgegeben und gibt einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den sieben Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Zudem informiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis für die Entscheidungen waren.

Auf der Online-Karte der AOK können sich Interessierte die Standorte anzeigen lassen, an denen Mindestmengen-relevante Operationen durchgeführt werden. Das gilt zum Beispiel für Implantationen von künstlichen Kniegelenken oder Lebertransplantationen. 

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre melden und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen überprüfen diese Angaben und entscheiden, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik akzeptieren und damit eine OP-Erlaubnis erteilen.

AOK fordert weitere Strukturvorgaben für mehr Behandlungsqualität

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hatte die Große Koalition zuletzt neue Vorgaben für die Festlegung und Durchsetzung neuer Mindestmengen vorgegeben. „Diese geänderten Vorgaben führen hoffentlich dazu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss künftig schneller neue Mindestmengen verabschiedet, die Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen bewahren“, so Strickmann. Auch die Durchsetzung der bestehenden Regelungen soll dadurch einfacher werden. 

Trotz dieser Verbesserungen gibt es im Krankenhaus-Bereich aus Sicht der AOK-Gemeinschaft noch viel zu tun: „Die neue Bundesregierung ist gefordert, einen grundlegenden, an der Qualität orientierten Strukturumbau der Krankenhauslandschaft durchzusetzen“, fordert Strickmann. Neben den Mindestmengen sollten auch weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Strukturvorgaben geschaffen werden, um für mehr Behandlungsqualität zu sorgen. Ihre wichtigsten Forderungen an die neue Bundesregierung hatte die AOK zuletzt in einem Sofortprogramm zusammengefasst.

Bestehende Mindestmengen im internationalen Vergleich zu niedrig

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr). Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erhöhung der Mindestmengen für die Speiseröhren-OPs von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25 Fälle pro Jahr beschlossen. 

„Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn die bestehenden gesetzlichen Mindestmengen sind auch im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt“, betont Strickmann. Allerdings greifen die höheren Mindestmengen erst ab dem Jahr 2023. In der Zwischenzeit sind noch die bisherigen Mindest-Fallzahlen Basis für die Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen. 

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen für verschiedene Indikationen die Wirksamkeit der Mindestmengen. Sie zeigen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. Die Informationen aus der „Mindestmengen-Transparenzkarte“ zur Erfüllung der Mindestmengen-Regelungen fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus für die relevanten Behandlungen angezeigt.