800 Zugänge bei EmpfängerInnen von Ruhegehalt in Sachsen-Anhalt 2020

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Halle. StatLa. 2020 gab es 800 Zugänge bei Empfängerinnen und Empfängern von Ruhegehalt in Sachsen-Anhalt nach dem Beamtenversorgungsrecht. Es handelte sich um 310 Frauen und 490 Männer, ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Anspruchsberechtigte nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg die Gesamtanzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt von 10.815 am 1. Januar 2020 um 5,95 % auf 11.455 Personen am 01. Januar 2021.

Das Durchschnittsalter der Zugänge bei den Empfängerinnen und Empfängern von Ruhegehalt lag 2020 im Landesbereich bei 62 Jahren. In den Gemeinden betrug das Zugangsalter im Schnitt 64 Jahre und war damit 2 Jahre höher. Gegenüber dem Vorjahr gab es keine Veränderungen beim durchschnittlichen Alter der Zugänge. Im Vollzugsdienst gilt eine besondere Altersgrenze. Das durchschnittliche Zugangsalter betrug 59 Jahre und sank zum Vorjahr um ein Jahr.

Quelle: Statistisches Landesamt.

Beginnend ab 2019 wurde die Regelaltersgrenze nach dem Beamtenversorgungsrecht schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Eine Ausnahmeregelung erlaubt, bei langer Dienstzeit von 45 Jahren abschlagsfrei mit 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Die allgemeine Antragsaltersgrenze bleibt unverändert beim 63. Lebensjahr, im Falle einer Schwerbehinderung beim 60. Lebensjahr. Für Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst erfolgte eine schrittweise Anhebung der besonderen Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Für den Einsatzdienst der Feuerwehr bleibt die besondere Altersgrenze unverändert beim 60. Lebensjahr.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.