Saalekreis informiert zum Umtausch von Papierführerscheinen

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Hoher Kundenandrang im Straßenverkehrsamt 

Merseburg. LKS. Seit Januar läuft die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Geburtsjahre 1953 bis 1958. Der Zeitraum zum Umtausch für diese Jahrgänge endet am 19. Januar 2022. Da zum Jahresende vermehrt Inhaber alter Führerscheine das Straßenverkehrsamt aufsuchen, kommt es teilweise zu längeren Wartezeiten an einzelnen Sprechtagen. Daher weist das Straßenverkehrsamt noch einmal auf die aktuellen Öffnungszeiten und mitzubringenden Dokumente hin.

Der Umtausch kann zu den Sprechzeiten in der Hauptstelle in Merseburg, Amtshäuser 31 und in der Nebenstelle Halle, Hansering 19 ohne Termin und ohne vorherige telefonische Vereinbarung beantragt werden. Mitzubringen sind der Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passbild – dieses kann nicht vor Ort erstellt werden – sowie die Antragsgebühr.

Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr. Aufgrund des hohen Besucherandrangs kommt es vor, dass 1 bis 2 Stunden vor Schließung keine Wartemarken mehr ausgegeben werden. Dienstags sollten Besucher daher bis spätestens 15:00 Uhr zum Führerscheinumtausch da sein.

Da es zeitweise zu langen Wartezeiten bei der Ausgabe der neuen Führerscheine kommt, wird empfohlen den Direktversand durch die Bundesdruckerei zu nutzen. Hier wird der neue Kartenführerschein gegen eine kleine zusätzliche Gebühr direkt von der Bundedruckerei per Einwurf-Einschreiben nach Hause versandt. Somit entfällt der nochmalige Behördengang zur Abholung des Führerscheins und die damit verbundene Wartezeit. Die Geburtsjahrgänge vor 1953 müssen ihren Papierführerschein erst im Jahr 2032 tauschen.

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich an die Umtauschjahre zu halten, um eine Überlastung der Führerscheinstelle zu vermeiden.

Die Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann verlängert werden, damit sind die 2013 (19.01.) ausgestellten Führerscheine im Jahr 2028 zu verlängern.