Geflügelpest im Zoo Halle nachgewiesen

Enten
© H@llAnzeiger

Bergzoo weiter geöffnet

Halle. Verwaltung. Bei einer verendeten Streifengans im Zoo Halle wurde in dieser Woche eine Infektion mit der Geflügelpest vom Typ H5N1 nachgewiesen. Als „Eintragsquelle“ werden Wildvögel vermutet. Die Stadt Halle (Saale) hat in Abstimmung mit dem Zoo die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. So wurden die unmittelbaren Kontakttiere des toten Tieres, 17 Enten und Gänse, tierschutzgerecht getötet und alle anderen gehaltenen Vögel in festen Ställen untergebracht.

Alle im Zoo gehaltenen Vögel stehen unter intensiver Beobachtung und werden mittels Tupferproben auf das Virus untersucht. Die Tierhäuser des Zoos, in denen Vögel gehalten werden, wurden für die Besucher geschlossen. Weitere Einschränkungen des Besuchsverkehrs bestehen derzeit nicht. Bereits Anfang 2022 wurde ein Notfallkonzept zur Eindämmung eines eventuellen Ausbruchs der Vogelpest mit dem Zoo abgestimmt. Daher konnten alle Maßnahmen unverzüglich umgesetzt werden.

Die Amtstierärztin der Stadt Halle (Saale) weist auf die regulären Pflichten von Geflügelhaltern gemäß Geflügelpestverordnung hin:

  • Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhalter!) ist dem Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstr. 12, 06132 Halle (Saale), Tel. 0345-221 36 10 oder veterinaeramt@halle.de unverzüglich anzuzeigen.
  • Kontakt von Hausgeflügel zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, soll sicher unterbunden werden.
  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Futter und Einstreu dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.
  • Geflügelhaltungen sollen nur mit separatem Schuhzeug betreten werden oder das Schuhwerk muss beim Betreten bzw. Verlassen gereinigt und desinfiziert werden.
  • Bei vermehrten Todesfällen, Veränderungen der Legeleistungen oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.
  • Der Halter muss ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen.

Fragen von Tierhaltern beantwortet die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle (Saale) unter der Telefon 0345 / 221 3610; E-Mail: veterinaeramt@halle.de

Die Geflügelpest wird umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Für Geflügel ist die Geflügelpest eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung. Ihr Ausbruch kann wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben. Eine Ansteckung mit dem Erreger erfolgt vorwiegend über Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Dennoch
sollten alle Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen.

Das Robert-Koch-Institut informiert unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html

Ein Merkblatt zum Schutz des Geflügels in Kleinsthaltungen wurde vom Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht und kann im Internet unter https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf abgerufen werden.