Halle. UMH. Gesetzlich versicherte Patient:innen, denen ein planbarer operativer Eingriff an der Wirbelsäule bevorsteht, haben Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Unabhängige und speziell qualifizierte Fachärzt:innen prüfen im Zweitmeinungsverfahren, ob der empfohlene Eingriff medizinisch notwendig ist, und beraten die Betroffenen zu möglichen Alternativen. Eine solche Zweitmeinungssprechstunde bietet nun auch das Department für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie (DOUW) der Universitätsmedizin Halle an. „Viele Patient:innen sind durch Operationsindikationen verunsichert. Eine unabhängige Zweitmeinung gibt den Betroffenen Sicherheit und bietet ihnen eine bessere Entscheidungsgrundlage“, sagt Prof. Dr. Karl-Stefan Delank, Geschäftsführender Direktor des DOUW und Leiter der Abteilung für Operative Orthopädie der Universitätsmedizin Halle.
Ziel der ärztlichen Zweimeinung ist es, vermeidbare Eingriffe herauszufiltern, um Patient:innen nicht unnötig den Risiken einer Operation auszusetzen. Andererseits kann eine Zweitmeinung auch eine Empfehlung für einen medizinisch notwendigen Eingriff stärken. „Im Rahmen der Zweitmeinungssprechstunde prüfen wir die bisherigen Befunde der Patient:innen genauestens und führen ein ausführliches Anamnesegespräch sowie weitere Untersuchungen durch“, erklärt Prof. Dr. Delank. Auch mögliche Therapie- und Handlungsalternativen werden besprochen. „Unsere Expert:innen verfügen über eine umfassende Expertise auf dem gesamten Spektrum der modernen Wirbelsäulenchirurgie.“
Gesetzlich versicherte Patient:innen mit entsprechender Indikation und ärztlicher Überweisung können die Zweitmeinungssprechstunde im Department für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der Universitätsmedizin Halle donnerstags von 8 Uhr bis 14 Uhr in Anspruch nehmen.
Ärzt:innen bestimmter Fachrichtungen, die als Zweitmeiner:innen agieren möchten und die notwendigen Qualifikationen mitbringen, können bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung einen entsprechenden Antrag stellen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015. Alle Details regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Zweitmeinungsrichtlinie, in die 2021 auch Eingriffe an der Wirbelsäule aufgenommen wurden.
Aufgrund der Vielzahl verschiedener Wirbelsäulen-Operationen hat der G-BA bestimmte Indikationen definiert, für die eine Zweitmeinung eingeholt werden darf. Hierzu zählen die statische und dynamische Stabilisierung (Spondylodese und Osteosynthese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Operationen zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, die Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) und das Einsetzen einer Bandscheibenendoprothese.