Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt noch immer hoch

Quelle: LZW Sachsen-Anhalt / waldgeoportal.de / 06.06.2023.

Der April 2023 war einer der nassesten seit 15 Jahren, doch der Wonnemonat Mai zeigte sich in Sachsen-Anhalt außergewöhnlich trocken: Nur 13 Liter pro Quadratmeter wurden in der Fläche ermittelt. 

Die Trockenheit hat große Auswirkungen auf die Waldbrandgefahr. In 13 der 18 Verwaltungskreise des Landes liegt die Waldbrandgefahrenstufe aktuell bei 4 (hohe Gefahr) und 5 (sehr hohe Gefahr).

Die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis melden aktuell Stufe 4.

Neben den Waldbrandgefahrenstufen wird die Vorhersage von möglichen Waldbränden mit der Waldbrandgefahrenklasse (Gefährdung) ausgewiesen. Diese beruht auf statistisch erfassten Daten zur Häufigkeit von Waldbränden in bestimmten klimatischen Gebieten und wird mit

A    allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung
B    allgemein mittlere Waldbrandgefährdung und
C    allgemein geringe Waldbrandgefährdung angegeben.

Die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis melden aktuell die Gefahrenklasse C.

Anders sieht es im Norden und Osten Sachsen-Anhalts aus: Hier gilt neben der Waldbrandgefahrenstufe 5 aktuell auch eine sehr hohe Waldbrandgefährdung (Klasse A).

Waldbrände können das komplexe Ökosystem Wald für viele Jahre empfindlich stören oder vernichten. Neben ökologischen können somit auch  schwere wirtschaftlichen Schäden entstehen.

Waldbesucher sind daher dringend aufgefordert, das Waldbrandrisiko durch umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zu minimieren:

  • im Wald und in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen dürfen keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen werden
  • leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken dürfen durch Rauchen/offenes Feuer nicht gefährdet werden
  • bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 ist es verboten, außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen
  • im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 darf in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald kein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen entzündet werden
  • bei Waldbrandgefahrenstufe 5 dürfen Wege im Wald nicht verlassen werden

 [§ 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt]