Beratungsangebot zum Klageregister in zwei Prämiensparverfahren

Angebot für Prämiensparer der Sparkasse Mansfeld-Südharz und der Kreissparkasse Stendal

(Verbraucherzentrale / 28.03.2022) Sparkassenkunden mit Prämiensparverträgen könnten nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.10.2021 erhebliche Nachzahlungsansprüche zustehen. Prämiensparer der Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie der Kreissparkasse Stendal können sich jetzt kostenfrei der jeweiligen Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) anschließen. Der vzbv hat die Klagen Ende des vergangenen Jahres eingereicht. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg lässt der vzbv klären, inwiefern die Sparkassen Zinsen an Kunden mit Prämiensparverträgen nachzahlen müssen.

Betroffene können sich anmelden und damit den ersten Schritt einleiten, ihre Zinsen von den Sparkassen gutgeschrieben zu bekommen – und das auch bei Kündigungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Das Verfahren geht nur weiter, wenn sich zeitnah mindestens 50 Verbraucher je Musterfeststellungsklage im Klageregister anmelden. Um die Anmeldung zu erleichtern, hilft die Verbraucherzentrale Betroffenen, die Unterstützung bei der Anmeldung benötigen, am

04. und 05. April 2022
in der Beratungsstelle Sangerhausen, Kylische Straße 54 c,

in der Zeit von 10 bis 18 Uhr

sowie am

06. und 07. April 2022
in der Beratungsstelle Stendal, Jacobikirchhof 2,

in der Zeit von 10 bis 18 Uhr

Das Angebot ist kostenfrei. Angesichts der pandemiebedingten Hygieneauflagen und der zu erwartenden Nachfrage wird gebeten, über das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (0345) 29 27 800 telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Der vzbv bietet Informationen zur Sache auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de.

Verbraucher können mit einem Klage-Check prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt. Nach wenigen Klicks erhalten Betroffene ein Ergebnis und einen Mustertext für die Anmeldung. Bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens können sich Angemeldete gegenüber der Sparkasse auf das Urteil des Gerichts beziehen und Zinsnachzahlungen fordern.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Verbraucher auf den Internetseiten des vzbv zur Klage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie zur Klage gegen die Kreissparkasse Stendal. Auf den Seiten können Betroffene sich auch zum News-Alert anmelden. Der vzbv informiert diese dann per E-Mail bei Neuigkeiten zu den Verfahren.