Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2022 veröffentlicht

Halle. LVwA. Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem Tätigkeitsbericht für 2022 zusammengefasst, der im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes ab sofort als Download zur Verfügung steht (Direktlink: https://lvwa.sachsen-anhalt.de)

Zum Stichtag 31.12.2022 wurden in Sachsen-Anhalt 463 stationäre Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen (Vorjahr: 461) sowie 242 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Vorjahr: 243) betrieben. Die Anzahl der angebotenen Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen ist mit 31.596 Plätzen für ältere pflegebedürftige Menschen (Vorjahr: 31.018) bzw. mit 8.061 Plätzen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Vorjahr: 8.075) auf gleichbleibendem Niveau. Bei den sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen, d.h. den ambulant betreuten Wohngemeinschaften und den betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen, ist seit Jahren ein kontinuierlicher Zuwachs auf 303 neue Wohnformen (Vorjahr: 271) mit 2.494 Plätzen (Vorjahr: 2.166) zu verzeichnen.

Den größten Anteil der Tätigkeiten der Heimaufsicht machen Beratungen aus. Im Jahr 2022 wurden 701 Beratungen durchgeführt. Dies ist zum Vorjahr zwar ein Rückgang um 20 Prozent (2021: 884), aber „die Heimaufsicht im Landesverwaltungsamt ist nach der Hochphase der Pandemie in den Regelmodus zurückgekehrt.“, erklärt Präsident Thomas Pleye den Rückgang.

Sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörigen als auch die Einrichtungen hatten sich auf die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen eingestellt. So waren inzwischen alle im Umgang mit den Test- und Hygienekonzepten sowie den Besuchsregelungen geübt, so dass auch der Beratungsbedarf der Einrichtungen und Träger sank.

Die Heimaufsicht ist neben dem Medizinischen Dienst der wichtigste Akteur der externen Qualitätssicherung in den stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten ambulanten Wohnformen der Altenpflege und Eingliederungshilfe. Im Vordergrund stand 2022 der Wiedereinstieg in die gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfungen, die durch die CORONA-Pandemie in den Hintergrund gerückt waren. Aber auch den Beschwerden in Form von Anlassprüfungen musste nachgegangen werden.

„Mit wachsender Sorge sehe ich die durch den Fachkräftemangel entstehenden Probleme.“, geht Thomas Pleye auf die stetig wachsende Zahl der bei den Prüfungen der Heimaufsicht in diesem Zusammenhang vorgefundenen Mängel ein (2022: 279, in den Vorjahren 2021 und 2020 waren es 235 und 93).

Der Gesetzgeber hat zwar mit der Pflegereform über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juli 2021 festgeschrieben, dass ab 1. September 2022 nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal mindestens in der Höhe eines Tarifvertrags bzw. einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Dennoch berichteten die Einrichtungsträger der Heimaufsicht immer noch von Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Die Einhaltung der gesetzlichen bzw. der mit den Leistungsträgern vereinbarten Fachkraftquoten steht daher im Mittelpunkt der Prüfungen.

„Dennoch,“ fasst Thomas Pleye zusammen, „können die Menschen und Angehörigen darauf vertrauen, dass Pflege und Betreuung in allen Pflegeeinrichtungen im Land gut und angemessen gewährleistet werden.“

Hintergrund
Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht).