Halle. StatLa. Am 31.12.2021 erhielten in Sachsen-Anhalt 9.075 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies erstmals seit 6 Jahren wieder ein Anstieg zum Vorjahr. Am Jahresende 2020 betrug ihre Zahl 8.040 und lag damit fast 13 % (1.035 Personen) niedriger.
Kurzfakten
- 7.870 (87 %) Personen erhielten Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld.
- 1.210 Personen (13 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Der Anteil der männlichen Asylsuchenden ging im Vergleich zu 2020 zurück (66 %; -6.020 Personen).
- Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) stieg das 4. Jahr in Folge an (2.865; 32 %).
- Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht (58 %; 5.220 Personen).
- 3.860 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.
- Herkunftsländer:
5.200 Personen lebten vor ihrer Einreise in Asien (davon 2.175 Personen aus Syrien, 715 aus Indien, 825 von ihnen hatten die afghanische Staatsbürgerschaft), 2.290 Personen kamen aus afrikanischen Staaten und 1.390 Personen aus europäischen Ländern.
Im Laufe des Berichtsjahres 2021 wurden knapp 75 Mio. Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Das waren knapp 3 % mehr als 2020 (73 Mio. Euro).
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfängerstatistiken nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2.