Schulpflicht und Aufnahme von geflüchteten Kindern aus der Ukraine in Grund- und an weiterführenden Schulen

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Magdeburg. MB/LSA. In Vorbereitung des kommenden Schuljahres ist die Anmeldung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bis zum Beginn der Sommerferien erforderlich. Unabhängig von den in der Ukraine bestehenden Regelungen gelten bezüglich der Schulpflicht die Regelungen des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Ministerium für Bildung hat per Erlass Informationen zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern in Grund- und an weiterführende Schulen herausgegeben.

Hinweise zur Aufnahme in die Grundschule

Alle aus der Ukraine geflüchteten Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung am 27.08.2022 ihren Schulbesuch in einer Grundschule wahr.

Ablauf:

  • Der Schulträger fordert die Personensorgeberechtigten auf, ihre schulpflichtig werdenden Kinder zum Schulbesuch anzumelden.
  • Die Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Die Anmeldung soll bis zum 24.06.2022 erfolgen.
  • Soll ein Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Schulbezirkes der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen öffentlichen Grundschule befindet, stellen die Personensorgeberechtigten einen Antrag auf Ausnahme. Der Antrag ist an die gemäß Schulbezirk ursprünglich zuständige Grundschule zu richten.
  • Die Grundschule meldet bis zum 30.06.2022 dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes und dem Landesschulamt die angemeldeten Kinder.
  • Es erfolgt dann eine Untersuchung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes.
  • Mit der Einschulung am 27.08.2022 werden die angemeldeten Kinder in die Grundschule aufgenommen.

Hinweise zur Aufnahme an weiterführenden Schulen

Die Personensorgeberechtigten von Schülerinnen und Schüler, die bis zum 30.06.2012 geboren und im Schuljahr 2021/2022 in einer Grundschule in Sachsen-Anhalt angemeldet sind, werden durch die derzeit besuchte Grundschule über die zur Auswahl stehenden weiterführenden Schulen, schulübergreifenden Ankunftsklassen und zum Anmeldeverfahren informiert.

Neben einer Empfehlung zum weiteren Schulbesuch erhalten die Personensorgeberechtigen außerdem ein Formular zur Erklärung zum weiteren Schulbesuch, welches bis zum 30. Juni 2022 an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben ist.

Voraussetzung für den regulären Übergang an eine weiterführende Schule (Übergang in die 5.Klasse) ist, dass die betreffenden Kinder bereits jetzt an einer Grundschule angemeldet sind.