Statistik: 3 % der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund

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Halle. StatLa. Am 31.12.2020 lebten in Sachsen-Anhalt 1,8 Mill. Personen, die mindestens 18 Jahre waren und die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen. Wie Statistische Landesamt mitteilt, wurde auf Basis des Mikrozensus 2020 ermittelt, dass rund 3 % (56,5 Tsd.) der wahlberechtigten Bevölkerung einen Migrationshintergrund hatten.

Zu den wahlberechtigten Personen mit Migrationshintergrund gehörten 29,8 Tsd. Personen, die über eigene Migrationserfahrung verfügten. Bei den übrigen Personen war mindestens ein Elternteil nach Deutschland eingewandert.

48 % und damit der größte Teil der wahlberechtigten Personen mit Migrationshintergrund kam aus Europa, wobei 27 % aus Staaten der Europäischen Union (EU-27) und 21 % aus dem restlichen Europa stammten.

34 % der wahlberechtigten Personen mit Migrationshintergrund hatten einen hohen Bildungsabschluss. Bei denen ohne Migrationshintergrund waren es 23 %. Andererseits hatten die Personen mit Migrationshintergrund auch häufiger einen niedrigen Bildungsabschluss (17 %) als die ohne Migrationshintergrund (10 %).

Der Anteil der Erwerbspersonen lag unter den Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund bei 63 % und damit über dem Anteil in der Gruppe der ohne Migrationshintergrund (57 %). In dieser waren 28 % älter als 65 Jahre und zählten damit in der Regel nicht mehr zu den Erwerbspersonen. In der Gruppe ohne Migrationshintergrund waren es 32 %. Der Anteil der Nichterwerbspersonen (bspw. Personen im Ruhestand) bei Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund betrug 37 % und bei Personen ohne Migrationshintergrund 43 %. In beiden Gruppen waren mit jeweils 95 % in etwa gleich viele Erwerbspersonen erwerbstätig.

Wahlberechtigt bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag sind Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt waren, die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

Diese untergliedern sich in Erwerbstätige und Erwerbslose. Erwerbstätige arbeiten mindestens 1 Stunde pro Woche gegen Entgelt oder selbstständig bzw. als mithelfende Familienangehörige.

Der Mikrozensus ist eine jährliche 1%ige Stichprobenerhebung der Privathaushalte. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet.