Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Sven L. haben gegen das am 13. Juli 2023 gesprochene Urteil Berufung eingelegt. Somit its das Urteil nicht rechtskräftig und wird daher nicht vollstreckt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hatte den Rechts-Extremisten Sven L. zu einem Jahr und sechs Monaten Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafe wurde hierbei nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Sofern die Berufungen nicht vorher zurückgenommen werden, kommt es zu einer neuen Verhandlung bei der zuständigen kleinen Strafkammer am Landgericht Halle. In dieser Verhandlung muss das Landgericht erneut über die Schuld und eventuelle Rechtsfolgen entscheiden.