Magdeburg. MF/LSA. Anhaltend hohe Nachfrage bei verknapptem Angebot. Auch im Bausektor sind die Auswirkungen des Ukrainekrieges unmittelbar spürbar. Es treten Lieferengpässe und Preissteigerungen bei wichtigen Baumaterialien auf. Damit das Kalkulations- und Preisrisiko bei Hochbaumaßnahmen des Landes nicht allein bei den Unternehmen liegt, hat das Land Sachsen-Anhalt einen Erlass in Kraft gesetzt, der ab sofort zur Anwendung kommt. Der Bund hat bereits für die Bundeshochbaumaßnahmen eine ähnliche Regelung auf den Weg gebracht. Diese konnte teilweise übernommen werden.
Finanz- und Bauminister Michael Richter: „Die Preise für Baumaterialien steigen im Moment mit einer bisher nicht gekannten Dynamik. Wir wollen gerade die klein- und mittelständischen Handwerks- und Bauunternehmen mit dieser Entwicklung nicht allein lassen und unserer Verantwortung als zuverlässiger Partner der Bauindustrie gerecht werden. Mit den neuen Regelungen stellen wir im Landesbau sicher, dass die Auftragnehmer auch eine angemessene Bezahlung erhalten.“
Nunmehr soll auch bei Vergabeverfahren im Landesbereich die Anwendung einer Stoffpreisgleitklausel zum Tragen kommen. Über diese Klauseln werden Anpassungen bei den Preisen ermöglicht und sie kommen hier zur Anwendung, da der der Unternehmer keinen Einfluss auf die Entwicklung von Einkaufspreisen für bestimmte Baustoffe hat und er auch bei der Aufstellung der Kalkulation die Preise nicht hinreichend einschätzen kann. Somit tragen die Auftragnehmer nicht mehr allein das Risiko, keine angemessene Vergütung zu erhalten, sondern können Preisaufschläge unter entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Öffentlichen Auftraggeber abrechnen. Dies gilt dabei nicht nur für zukünftige Beauftragungen, sondern kommt bereits bei aktuell laufenden Vergabeverfahren zur Anwendung. Weiterhin können bereits bestehende Verträge unter bestimmten Voraussetzungen an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden.
Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Produktgruppen, wie Stahl und Stahllegierungen, Aluminium, Kupfer, Erdölprodukte (Bitumen, Kunststoffrohe, Folien und Dichtbahnen, Asphaltmischgut), Epoxidharze, Zementprodukte, Holz, Gusseiserne Rohre, die derzeit einer besonders dynamischen Preisentwicklung unterliegen. Rund 30 Prozent des Baustahls etwa kommen aus Russland, der Ukraine und Weißrussland.
Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2022.
Erlass des Bundes: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs
Erlass des Landes: https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin