Volkszählung in Sachsen-Anhalt startet

Halle (Saale)
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Halle. StatLa. Zum Stichtag 15. Mai 2022 startet der Zensus, allgemein auch als Volkszählung bekannt. In Sachsen-Anhalt erhalten in den nächsten Tagen etwa 270.000 Menschen für die Haushaltebefragung Terminankündigungen für Interviews im Rahmen des Zensus 2022. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Mit welchem Ziel wird der Zensus 2022 durchgeführt?

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Damit verlässliche Basiszahlen für Entscheidungen und Planungen vorliegen, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Sie ist die Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgt die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat und kommunale sowie Länderfinanzausgleiche. Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Erfassung von Bevölkerungsdaten. Eine reine Auszählung der Melderegister zur Ermittlung der Bevölkerungszahl ist nicht ausreichend, da nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind. Der letzte Zensus fand 2011 statt, dabei wurden 36.000 Menschen weniger gezählt als damals gemeldet waren.

Wer wird befragt?

In Sachsen-Anhalt werden ab dem Zensusstichtag, 15. Mai 2022, etwa 264.500 Personen sowie etwa 5.500 Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheime) befragt. Darüber hinaus werden etwa 1.500 Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Alten- und Pflegeheime) Auskunft über die Bewohnerinnen und Bewohner geben.

Wie laufen die Interviews in der Haushaltebefragung ab?

Ab dieser Woche verteilen in Sachsen-Anhalt die ersten der gut 2.700 Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, Terminankündigungen per Einwurf in die Briefkästen. Zur Vorbereitung der Haushaltebefragung stellen die Erhebungsbeauftragten zunächst fest, wer an den zufällig ausgewählten Anschriften wohnt.

Die Befragungen dauern etwa 5 bis 10 Minuten, sind kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Wichtig hierbei: Die Befragungen müssen nicht im Wohnraum durchgeführt werden. Sie stellen zum Termin vor Ort die Existenz der dort wohnenden Personen fest und übergeben den meisten Befragten (etwa 70 %) ein Schreiben mit Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Die weiteren Fragen z. B. zum Bildungsabschluss, Erwerbstätigkeit und Beruf können dann bequem und zeitlich flexibel unter Verwendung von Computer, Tablet oder Smartphone online beantwortet werden. Sollte eine Online-Auskunft nicht möglich sein, kann alternativ auch ein Papierfragebogen angeboten werden.

Erhebungsbeauftragte des Zensus 2022 weisen sich mit einem offiziellen Ausweis (sogenannter Ausweis für Erhebungsbeauftragte) aus, den sie von ihrer Erhebungsstelle ausgestellt bekommen. Dieser ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Für die Durchführung der Befragungen vor Ort sind die 38 Erhebungsstellen, die speziell für
den Zensus 2022 in den Gemeinden und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts eingerichtet
wurden, zuständig. Sie planen und organisieren den Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer vor Ort und übernehmen deren Schulung.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einer besonderen Situation bei der Durchführung des Zensus 2022 bewusst. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben.

Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür durchgeführt werden. Die Erhebungsbeauftragten sind verpflichtet, den Datenschutz einzuhalten und verfügen über einen speziellen Ausweis, der von der jeweiligen Erhebungsstelle ausgestellt wird.

Wie werden die Daten geschützt?

Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Erhebung beauftragten Personen zur Wahrung der Geheimhaltung gemäß Paragraph 16 Bundestatistikgesetz verpflichtet. Personenbezogene Daten, wie der Name, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Was passiert, wenn man die Befragung ablehnt?

Sollten man nach § 24 bis 26 Zensusgesetz 2022 zum Kreis der Auskunftspflichtigen gehören und vom Statistischen Landesamt bzw. der kommunalen Erhebungsstelle kontaktiert worden sein, so ist man zur ordnungsgemäßen Beantwortung der gestellten Fragen verpflichtet. Sollte dennoch nicht ordnungsgemäß geantwortet worden sein, wird zunächst erinnert und man erneut um eine Teilnahme aufgefordert. Es wird dann für den Fall, dass eine Online-Auskunftserteilung für nicht möglich ist, die Möglichkeit der schriftlichen Auskunftserteilung angeboten.

Wenn die Auskunft verweigert wird, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Schließlich kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Geldbetrag zu entrichten ist, nicht aber, dass die Auskunftspflicht erlischt. Sobald der Auskunftspflicht vollständig nachgekommen wird, ist das Verfahren beendet. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 300 Euro. Um also zusätzliche Kosten und Ressourcen zu schonen, sollten die Bürgerinnen und Bürger ihrer Auskunftspflicht zügig nachkommen.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet um Verständnis und Unterstützung bei diesem Großprojekt der amtlichen Statistik. Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab November 2023 veröffentlicht. Sämtliche veröffentlichten Ergebnisse enthalten nur aggregierte Daten und werden einem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.

Weitere Informationen zum Thema Zensus 2022 finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder bei der örtlichen Erhebungsstelle.

Mikrozensus – Achtung Verwechslungsgefahr

Bei der sogenannten „kleinen Volkszählung“, dem Mikrozensus, werden nur etwa 12.000 Haushalte in Sachsen-Anhalt befragt. Das entspricht etwa 1 % der Privathaushalte Sachsen-Anhalts.
Im Mittelpunkt hier: wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung, die Lebensbedingungen und deren Entwicklung. Der Mikrozensus findet jedes Jahr statt – und damit auch im Zensus-Jahr 2022. In diesem Jahr ist es somit durchaus möglich, dass Bürgerinnen und Bürger für beide Erhebungen auskunftspflichtig sind und in Folge dann auch mehrfach befragt werden. Oder aber eine Person wird für den Mikrozensus ausgewählt und wundert sich, dass die Befragung anders abläuft und länger dauert, als der in den Medien stärker vertretene Zensus, was verständlicherweise zu Verunsicherung und Nachfragen führen kann. Auch wird beim Zensus anders als beim Mikrozensus nicht nach dem Einkommen gefragt. Für welche Erhebung(en) man befragt wird, ergibt sich bei der Haushaltebefragung des Zensus und des Mikrozensus aus dem Einwurfanschreiben, das der jeweilige Erhebungsbeauftragte an der Haustür übergibt oder im Briefkasten hinterlässt. In jedem Fall wird der Befragungstermin angekündigt.