Berlin. Bundesregierung. Die Bundesregierung senkt den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent. Damit sollen die Gaskunden stärker entlastet werden als sie durch die staatlichen Gasumlagen belastet werden. Das bedingt jedoch, dass die Unternehmen diese Steuersenkung auch an die Verbraucher weitergeben.
Die Bundesregierung wollte ursprünglich auf die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage verzichten. Dies lies jedoch das EU-Recht nicht zu. Nun also die Steuersenkung nicht nur auf die Umlage, sondern auf die gesamte Erdgasrechnung.
Am Morgen hatte die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Höhe aller Gasumlagen veröffentlicht (Beitrag vom 18.08.2022).
Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas. „Angesichts der erheblichen Energiekosten, die auf Haushalte und Unternehmen in den kommenden Monaten zukommen, begrüße ich die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent ganz ausdrücklich“, erklärte Willingmann.
Die Handwerkskammer Halle, die zuletzt die Einführung der Gasumlage kritisiert hatte, bewertet diesen Schritt ebenfalls als notwendig. „Allerdings muss der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für weitere Energieprodukte gelten“, so Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation seien die gleichen Entlastungen auch bei Strom oder Öl angebracht, die ebenfalls zum Heizen eingesetzt werden. Ein einseitiger Vorteil lediglich für einen Energieträger sei nicht vermittelbar.