Statistik-Zahl der Woche: 5.025

Restaurant
© H@llAnzeiger

Halle. StatLa. 2020 gehörten in Sachsen-Anhalt 5.025 rechtliche Einheiten zum Wirtschaftsabschnitt “Gastgewerbe”, welcher sich aus der Beherbergung und der Gastronomie zusammensetzt. Insgesamt waren 27.666 Personen im Gastgewerbe abhängig beschäftigt, darunter knapp 72 % sozialversicherungspflichtig. Über alle im Unternehmensregister vorhandenen rechtlichen Einheiten hinweg betrug der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse fast 92 % und lag damit deutlich über dem Gastgewerbe.

Gegenüber 2019, dem letzten Jahr ohne coronabedingte Einschränkungen, sank die Zahl der rechtlichen Einheiten im Gastgewerbe um etwa 7 % (2019: 5.421), die der insgesamt verzeichneten rechtlichen Einheiten nur um etwas mehr als 5 %. Bezogen auf den Bereich Gastronomie sank die Zahl rechtlicher Einheiten besonders stark im Wirtschaftszweig Ausschank von Getränken (-18 % auf 502).

88 % aller rechtlichen Einheiten des Gastgewerbes hatten 2020 keine oder weniger als 10 abhängig Beschäftigte. Das lag leicht über dem Wert für alle Wirtschaftsbereiche (86 %). Von den 3.039 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés u. ä. zählten 2.772 Einheiten bzw. 91 % zu dieser untersten Beschäftigtengrößenklasse. 471 oder 94 % aller Gastronomiebetriebe im Bereich Ausschank von Getränken hatten keine oder höchstens 9 Beschäftigte.

Die Angaben stammen aus der Auswertung des statistischen Unternehmensregisters.