Naumburg. GenStA. Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr 233.384 Verfahren bearbeitet. Das sind zwar 2,3 % weniger als im Jahr 2020 (238.964 Verfahren). Der Verfahrensrückgang betrifft jedoch ausschließlich Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren), deren Anzahl im Vergleichszeitraum um 9,5 % abgenommen hat (2020: 104.936 / 2021: 94.972).
Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige (Js-Verfahren), ist dagegen ein Anstieg um 3,3 % zu verzeichnen (2020: 134.028 / 2021:138.412).
Gleiches gilt für die Anzahl der beschuldigten Personen. Wurden im Jahr 2020 noch gegen 163.564 Personen Strafanzeigen erstattet, waren es im letzten Jahr 167.583 Personen (+2,5 %).
Damit betrug die Quote benannter oder ermittelter Tatverdächtiger 59,3 % (2020: 56,1 %).
Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in 1,5 Monaten erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenüber dem Vorjahr erheblich verkürzt. Im Jahr 2020 betrug die Dauer 2,1 Monate.