Steuereinnahmekraft in 2020 gegenüber 2019 gesunken

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Halle. StatLa. 2020 wurde für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt eine Steuereinnahmekraft von insgesamt 1.750 Mill. Euro ermittelt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 97 Mill. Euro bzw. 5,3 % weniger als im Vorjahr. Rund 1/4 (425 Mill. Euro) der Steuereinnahmekraft entfiel 2020 auf die kreisfreien Städte. Für die kreisangehörigen Gemeinden errechneten sich insgesamt 1 325 Mill. Euro.

Die kreisangehörigen Gemeinden erzielten 2020 eine durchschnittliche Steuereinnahmekraft von 811,05 Euro pro Kopf. Das waren 42,33 Euro mehr als die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte (768,72 Euro pro Kopf). Im Vergleich zu 2019 wurde für die kreisfreien Städte eine um 6,0 % und für die kreisangehörigen Gemeinden eine um 4,2 % geringere Steuereinnahmekraft ermittelt.

Unter den kreisfreien Städten erreichte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 854,45 Euro die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf. Für die kreisfreien Städte Städte Dessau-Roßlau und Halle (Saale) wurde eine Steuereinnahmekraft von 777,15 Euro bzw. 680,63 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner ermittelt. Bei 158 der kreisangehörigen Gemeinden lag die Steuereinnahmekraft pro Kopf unter der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft des Landes. Dabei verzeichnete die Gemeinde Bornstedt 2020 mit 345,99 Euro pro Kopf die niedrigste Steuereinnahmekraft. Die übrigen 57 erzielten eine über dem Durchschnitt liegende Steuereinnahmekraft je Einwohnerin bzw. Einwohner. Die Stadt Leuna lag mit 4.299,82 Euro vor allen anderen Gemeinden. Nur die Städte Arneburg (2 929,67 Euro) und Lützen (2.695,98 Euro) sowie die Gemeinde Eichstedt (Altmark) (2.237,15 Euro) erreichten mit einer Steuereinnahmekraft von über 2.000 Euro pro Kopf auch vergleichsweise hohe Werte.

Die Steuereinnahmekraft ist die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Die Realsteueraufbringungskraft wird gemeindeweise gebildet. Sie wird je Realsteuerart durch Multiplikation der einzelnen Grundbeträge mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz ermittelt. Die Addition der so errechneten Größen ergibt die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Die Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft ermöglichen einen Vergleich und die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.

Diese Merkmale werden jährlich im Realsteuervergleich berechnet.