CDU Halle begrüßt Auferlegung von klaren Regelungen für E-Scooter-Betreiber

Halle. CDU. Bereits vor über einem Jahr hatte die CDU einen Antrag eingebracht, die Nutzung von E-Scootern nur im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Sondernutzung zu erlauben. Auf diesem Weg kann dem achtlosen Abstellen der Roller begegnet werden und durch die zu zahlenden Gebühren entstehen der Stadt neue Einnahmen.

Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek betont: „Wir benötigen dringend eine bessere Steuerung dieser neuen Mobilitätsform. Bislang sind leider mobilitätseingeschränkte Personen oder Mütter mit Kinderwagen zu oft die Leidtragenden rücksichtslos abgestellter Roller.“

Die CDU begrüßt daher die Pläne, das Geschäftsgebiet der Verleihsysteme auch stärker auf die Außenbereiche der Stadt auszudehnen. Nur dann können wirkliche Synergieeffekte mit dem ÖPNV erreicht werden, um künftig auch Fahrten mit dem Pkw reduzieren zu können und E-Scooter zu einer sinnvollen Ergänzung für die Mobilität in Halle werden zu lassen.

Hintergrund
Die Stadtverwaltung hat angekündigt, den Anbietern von E-Roller-Verleihsystemen ab 01. Juli 2022 klare Regeln aufzuerlegen.