Führerscheinumtausch: Die erste Frist läuft am 19.07.2022 ab

Grafik: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Der Bundesrat hatte 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu machen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Bis 2033 müssen insgesamt 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum.

Die erste Frist läuft nun am kommenden Dienstag, 19.07.2022, ab. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, denen bis zum 31.12.1998 der Führerschein ausgestellt wurde,  läuft am 19. Juli 2022 ab.

Da es coronabedingt schwierig war, rechtzeitig einen Termin zum Führerscheinumtausch bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen, wurde die Frist für den Umtausch vom 19.01.2022 bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Für die anderen Jahrgänge gelten folgende Fristen:

  • vor 1953: bis 19. Januar 2033
  • 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: bis 19. Januar 2025

Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.