AOK bietet Unterstützung bei Herausforderungen der Pflege zuhause an

Fällt die Pflegeperson aus, können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Hilfe holen. Für bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten, z.B. auch für eine private Ersatzpflegeperson aus dem Verwandtschafts- oder Bekanntenkreis. Foto: AOK.

Magdeburg. AOK. „Die Familien sind der größte Pflegedienst in Deutschland, etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt“, weiß Britta Müller, Leiterin des Geschäftsbereiches Pflege bei der AOK Sachsen-Anhalt. In Sachsen-Anhalt gebe es etwa 111.000 Pflegebedürftige. Rund 87.000 der Betroffenen seien bei der AOK versichert – 70.000 von ihnen würden zuhause gepflegt.

Pflegt man einen Angehörigen selbst, kostet das viel Kraft und geht nicht selten an die Substanz. Die AOK Sachsen-Anhalt bietet zahlreiche Hilfen an, um die Pflegenden zu unterstützen.

Finanzielle Hilfe für die kurzfristige Organisation der Pflege 

Plötzlich pflegebedürftig: Manchmal muss sehr kurzfristig Pflege organisiert werden, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Wenn nahe Angehörige Pflege organisieren oder selbst sicherstellen müssen und dafür von der Arbeit eine Freistellung notwendig ist, hilft das Pflegeunterstützungsgeld.

Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes (ohne Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten), abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Auf Grund der Corona-Krise wurde die Anspruchsdauer bis zum 31. März 2022 um weitere zehn Arbeitstage auf insgesamt 20 verlängert.

Entlastung durch Unterstützung im Alltag 

Hilfen für Pflegebedürftige oder auch für pflegende Angehörige bieten die vom Land Sachsen-Anhalt anerkannten Betreuungsangebote zur Unterstützung im Alltag. Diese helfen Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen im Alltag, im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation von Hilfeleistungen.

Finanziert werden die anerkannten Betreuungsangebote mit dem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro, den jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad in Anspruch nehmen kann.

Unterstützung zur Überbrückung von Versorgungsengpässen 

Um durch die Coronapandemie verursachte Versorgungsengpässe zu kompensieren, können Versicherte mit Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro bis zum 31.03.2022 flexibel verwenden. Dies betrifft Hilfen bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen, bei pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie bei der Haushaltsführung. Sie können dabei professionell unterstützt werden z.B. durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Heilerzieher oder auch von Angehörigen, vergleichbar Nahestehenden oder Nachbarn. Voraussetzung ist, dass sie nicht in einem Haushalt leben.

Was tun, wenn die Pflegeperson ausfällt? 

Die Verhinderungspflege kann helfen, wenn zum Beispiel die Pflegeperson ausfällt und der Pflegebedürftige zu Hause nicht mehr gepflegt werden könnte. Für bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für z.B. eine private Ersatzpflegeperson aus dem Verwandtschafts- oder Bekanntenkreis bis zu einem Betrag von 1.612 Euro.

Pflegeberater stehen mit Rat und Tat zur Seite

„Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt Versicherte bei allen Fragen rund um die Pflege. Wir beraten und stehen Pflegebedürftigen sowie Angehörigen zur Seite. Dabei informieren wir über Leistungen und Möglichkeiten ebenso wie über Anbieter in der Region“, sagt Müller. So stehen den Versicherten wie den Angehörigen allein in Sachsen-Anhalt, auch in Corona-Zeiten, über 140 speziell qualifizierte AOK-Pflegeberaterinnen und -berater zur Seite. Die Beratung kann telefonisch über die kostenlose Pflege-Hotline 0800 226 5725, vor Ort in einem Kundencenter (nach Terminvereinbarung) oder per E-Mail erfolgen.

Die Pflegeberatung ist kostenfrei, auch wenn Angehörige nicht bei der AOK versichert sind.