Mikrozensus 2022 startet – Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt befragt 12.000 Haushalte

Halle (Saale)
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Halle. StatLa. Wie leben die Menschen in Sachsen-Anhalt? Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Erwerbssituation der Bevölkerung? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland. Gerade in der Corona-Pandemie liefert der Mikrozensus wichtige sozioökonomische Strukturinformationen zur Bevölkerung.

Es werden neben den Daten über die Bevölkerungsstruktur auch Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Privathaushalte und Familien die einzige statistische Informationsquelle.

Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusge-setzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Seit 2021 sind neben den Fragen zur europäischen Erhebung zu „Einkommen und Lebensbedingungen“ (EU-SILC) auch Fragen zur europäischen Erhebung „Private Haushalte in der Informationsgesellschaft” (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert. Ergänzt wird die Befragung 2022 durch das Zusatzprogramm „Wohnen“, hier wird die aktuelle Wohnsituation der Haushalte erfasst.

Für den Mikrozensus im Rahmen einer Stichprobe ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts erhalten Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird die Befragung überwiegend durch Erhebungsbeauftragte angekündigt. Diese unterstützen im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Bevölkerungszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.

Hintergrund
Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe – das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden bis zu 4-mal in 5 aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Nach erfolgter 4. Befragung werden diese Haushalte durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.

Die rund 80 für Sachsen-Anhalt ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.2826).