Schorre-Areal: Unterbrechung der Arbeiten

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Halle. PSt. Auf Anfrage der Stadt Halle (Saale) hat der Bauherr des geplanten Gebäudekomplexes auf dem Areal der ehemaligen „Schorre“ an der Willy-Brandt-Straße in einem am gestrigen Montag, 20. Oktober 2025, eingegangenen Schreiben eine Bauunterbrechung für mindestens drei Monate angezeigt, nach Abschluss der noch vorzunehmenden Baustellensicherung vom 10. November 2025.

Während der Bauunterbrechung hat der Bauherr bzw. Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass von der Baustelle keine Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehen. Dies wird die Stadt anlassbezogen überprüfen. Gemäß Bauordnung, § 72 Abs. 1 BauO LSA, erlischt eine Baugenehmigung von Gesetzes wegen, wenn die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wird. Diese Frist beginnt mit der nunmehr vorliegenden Anzeige des Bauherrn am 10. November 2025.