Halle. BPol. Einsatzkräfte der Bundespolizei wurden am Montagnachmittag durch einen Mitarbeiter eines Drogeriemarktes darüber informiert, dass eine stark alkoholisierte Person soeben in das Geschäft uriniert hatte. Die Bundespolizisten sprachen den Mann daraufhin an und wollten seine Identität feststellen. Der 48-Jährige weigerte sich jedoch sich auszuweisen oder Angaben zu seiner Person zu machen. Der Mitnahme zur Dienststelle der Bundespolizei stimmte der Mann zuerst zu, änderte seine Meinung allerdings kurz vor Erreichen dieser und wehrte sich gegen die polizeiliche Maßnahme. Entsprechend musste er zu Boden gebracht und gefesselt werden. Die restlichen 200 Meter zur Dienststelle absolvierte der Mann nach der kurzen körperlichen Auseinandersetzung mit den eingesetzten Beamten daher in Handfesseln.
Bei der sich anschließenden Durchsuchung wurde seine Brieftasche inklusive des Personalausweises aufgefunden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 3,24 Promille. Sicherheitsmitarbeiter der Bahn erteilten dem 48-Jährigen ein zweijähriges Hausverbot für den Hauptbahnhof. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Dienststelle mit Anzeigen wegen Verunreinigung von Bahnanlagen und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wieder verlassen.