Magdeburg. MI/LSA. Sachsen-Anhalts Innenministerin, Dr. Tamara Zieschang, und die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, haben heute den Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2021 vorgestellt. Die Kommission hat im vergangenen Jahr elf Anträgen zu Härtefallersuchen stattgegeben. Die Innenminister haben diesen Ersuchen jeweils zugestimmt. Damit wurde 18 abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, unter ihnen zwei Familien mit fünf minderjährigen Kindern, aus dringenden humanitären Gründen eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Menschen kommen aus dem Iran (vier Fälle) sowie in je einem Fall aus Afghanistan, der Elfenbeinküste, Eritrea, dem Irak, dem Kosovo, der Russischen Föderation und Türkei.
Insgesamt beriet die Kommission im Jahr 2021 abschließend in acht Sitzungen über 20 Anträge (einer davon aus dem Jahr 2019, sieben aus 2020). Bei elf Anträgen (davon fünf aus 2020) beschloss die Kommission ein Härtefallersuchen, da sie dringende humanitäre oder persönliche Gründe feststellte, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen.
Neu eingegangen sind 19 Anträge, die 32 Menschen, davon fünf Familien mit sechs minderjährigen Kindern, betreffen. Hauptgründe für die Antragstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, vor allem bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, wie die gesundheitliche Situation. Herkunftsländer der betroffenen Menschen waren Iran (vier Anträge), Afghanistan und Burkina Faso (je zwei Anträge) sowie Elfenbeinküste, Eritrea, Georgien, Guinea-Bissau, Indien, Kosovo, Mali, Russische Föderation, Serbien und Syrien (je ein Antrag). Offen sind derzeit noch elf Anträge.
Hintergrund
Das seit 2005 bestehende Gremium der Härtefallkommission prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder Anträge in die Kommission ein, die dort beraten werden. Vor der Beratung und Entscheidung der Anträge erfolgt durch das jeweilige antragstellende Kommissionsmitglied eine ausführliche Recherche zur individuellen Aufenthalts- und Integrationsbiografie der betroffenen Menschen.
Wird durch die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann die Innenministerin dem Beschluss entsprechen und ein Aufenthaltsrecht für die Menschen anordnen. Grundlage ist § 23a des Aufenthaltsgesetzes.
Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt: mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission