Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 in Sachsen-Anhalt

Magdeburg. LZW/LSA. Waldbrände können das komplexe Ökosystem Wald für viele Jahre empfindlich stören oder ganz vernichten und damit neben ökologischen auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Deshalb bedarf Waldbrandschutz der » aktiven Mitwirkung der Waldbesitzenden, der zuständigen Behörden und aller Bürger.

Die Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5 geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Mit Stand 20.07.2022 gilt mit einem hohen Risiko in 11 Landkreisen und Städten in Sachsen-Anhalt Waldbrandgefahrenstufe 4 – darunter auch Halle (Saale), der Saalekreis und Mansfeld-Südharz.

In den restlichen 7 Landkreisen und Städten gilt die höchste Warnstufe 5 – hauptsächlich ist davon der Norden und Osten Sachsen-Anhalts betroffen. Hier gilt eine sehr hohe Waldbrandgefahr.

Was muss ich als Waldbesucher beachten?

Alle Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.