West-Nil-Fieber: Bundesweit erste Infektion beim Menschen im Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt nachgeweiesen

Mücke
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Halle. LAV. Der bundesweit erste Nachweis von West-Nil-Virus (WNV) beim Menschen in diesem Jahr, der gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemeldet wurde, ist in Sachsen-Anhalt aufgetreten. Der Befund wurde vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin bestätigt.

Hauptsächlich wird das Virus von Stechmücken zwischen wildlebenden Vögeln übertragen. Infizierte Mücken, besonders die verbreiteten “Culex-Mücken”, können das Virus aber auch auf Menschen und andere Säugetiere, z. B. Pferde übertragen. Aus Sachsen-Anhalt sind aus diesem Jahr einzelne Nachweise bei Vögeln bekannt. Auch in den Vorjahren wurden sporadisch WNV-Infektionen bei Vögeln und Pferden nachgewiesen. Humane Fälle traten in den letzten Jahren ab Mitte August bis Oktober in Sachsen-Anhalt auf. Der erste humane WNV-Fall aus Sachsen-Anhalt wurde 2019 gemeldet. 2020 waren es 4 Fälle und im letzten Jahr ein Fall.

Symptome beim Menschen

Die überwiegende Zahl der Infektionen beim Menschen verläuft unauffällig oder mild. Nach einer Inkubationszeit von 3–14 Tagen entwickeln etwa 20% der Infizierten eine fieberhafte Erkrankung, die 3–6 Tage andauert. Zu den Symptomen gehören Unwohlsein, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Hautausschlag, Lymphknotenschwellungen sowie Augenschmerzen. Vorherrschend sind dabei plötzlich einsetzendes Fieber und Symptome eines grippalen Infekts. Nur etwa jede 100. infizierte Person erkrankt schwer bis hin zur Meningitis oder Enzephalitis. Ein wesentlicher Risikofaktor ist das Alter der Erkrankten. Eine schwere Erkrankung kann jeden treffen, Personen über 50 Jahre, sowie Immunsupprimierte haben das höchste Risiko.

Eine Schutzimpfung für Menschen gibt es nicht. Wie bei anderen durch Mücken oder Zecken übertragbaren Infektionen zählt zu den Schutzmaßnahmen u. a. die Vermeidung von Mücken- bzw. Zeckenstichen durch entsprechende Kleidung und Repellents.

Hintergrund
Im Jahr 2016 wurde die Labor-Meldepflicht nach § 7 IfSG auf den direkten oder indirekten Nachweis von WNV und sonstigen Arboviren ausgedehnt. Ein Nachweis erfolgt serologisch, durch PCR oder Virusanzucht, z. B. am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Ärzte sollen nach § 6 IfSG sowohl den Verdacht, die Erkrankung als auch den Tod durch ein virales hämorrhagisches Fieber melden. In Sachsen-Anhalt besteht überdies die Pflicht, Virusmeningitiden zu melden. Das dadurch erst mögliche Beobachten und Nachverfolgen von Virusmeningitiden unklarer Ursache durch die Gesundheitsämter Sachsen-Anhalts und durch das Landesamt für Verbraucherschutz kann dazu beitragen, humane West-Nil-Fieber-Fälle zu entdecken.