Minister Sven Schulze: „Ich freue mich, dass wir gute, gemeinsame Kompromisse gefunden haben“
Magdeburg. MW/LSA. Ukraine-Krieg, Düngeverordnung, Umsetzung der EU-Agrarpolitik und Tierschutz in der Nutztierhaltung waren u.a. Themen der aktuellen Agrarministerkonferenz (AMK), die in dieser Woche in Magdeburg unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalts stattgefunden hat.
AMK-Vorsitzender, Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Die gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft steigen. Umwelt- und tiergerechtes sowie sozialverträgliches Wirtschaften sind mir dabei besonders wichtig. Dies darf allerdings nicht auf den Rücken der Land- und Forstwirtschaft ausgetragen werden.“ Diesen Spagat zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen erfolgreich zu meistern sei auch Aufgabe in den zahlreichen, konstruktiven Diskussionen mit den Länderkollegen gewesen, so Minister Schulze weiter. Diese seien durch die aktuellen Verwerfungen auf dem Weltmarkt, hervorgerufen durch den Krieg in der Ukraine, noch einmal enorm gestiegen.
„Ich freue mich, dass wir trotz langen und harten Ringens gemeinsame Kompromisse gefunden haben“, so Minister Sven Schulze. „Ich danke insbesondere dem Bundesminister, Cem Özdemir, dass er sich bereit erklärt hat, auf Einladung Sachsen-Anhalts mit den Länderkollegen zu tagen. Zudem werden wir eine Sonder-AMK zum Thema Wald noch im Frühjahr 2022 durchführen.“
Folgende Beschlüsse wurden unter anderem auf der AMK gefasst:
Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine
Die Agrarressorts der Länder begrüßen, dass die EU-Kommission zur Abwehr krisenbedingter Härten für die Wirtschaft einen „Vorübergehenden Krisenrahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine“ eingeführt hat. Sie betonen, dass eine gesicherte Energieversorgung zu angemessenen Preisen für die Land- und Ernährungswirtschaft als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) von essentieller Bedeutung ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Ziel muss sein, die sichere Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln und Mitteln des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Sie unterstützen alle Anstrengungen und Maßnahmen zur Stärkung der systemrelevanten Land- und Ernährungswirtschaft.
Nicht einigen konnten sich die Minister bezüglich der vorübergehenden Nutzung der Brachflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Konsens bestand lediglich beim Anbau von Futtermitteln auf brachliegenden Flächen.
Zur Umsetzung der Düngeverordnung
Die Länder wollen mit dem Bund ein robustes, rechtssicheres und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine verursachergerechte emissionsbezogene Maßnahmendifferenzierung entwickeln und die dafür notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Rahmen des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung soll am Modellverbund AGRUM-DE festgehalten und dieses weiterentwickelt werden.
Zum Tierschutz in der Nutzierhaltung
Den Ergebnisbericht einer ad-hoc- Arbeitsgruppe zu den Schlussfolgerungen und dem Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen wurde in Bezug auf die Schlussfolgerungen bzw. Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung begrüßt. Die Agrarressorts der Länder bitten auch die Bau- und Innenministerkonferenz, entsprechende Prüfungen vorzunehmen und mitzuteilen, ob ein präventiver Brandschutz bundesrechtlich geregelt werden kann. Zur Herbst-AMK soll es einen schriftlichen Bericht darüber geben. Ergänzend dazu soll über eine mögliche Förderung berichtet werden.
Die Agrarressorts bitten den Bund auf Basis der Beschlüsse der Borchert-Kommission und der in der Machbarkeitsstudie vorgelegten Ergebnisse einen konkreten Zeitplan für die Transformation der Tierhaltung in Deutschland hin zu mehr Tier- und Klimaschutz einzuleiten. Den Betrieben ist dabei eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Der Plan zeigt einen innovativen, zukunftsorientierten, umsetzbaren und ökonomisch tragbaren Lösungsweg zum Umbau der Nutztierhaltung auf. Der Bund wird gebeten, die dafür notwendige Finanzierung bereit zu stellen, um einen Umbau der Nutztierhaltung unabhängig vom freien Markt zu ermöglichen. Klarheit und Planungssicherheit wird für diesen massiven Strukturwandel benötigt. Auf die notwendige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Ein weiterer Rückgang der Tierhaltung hätte in ländlichen Regionen erhebliche negative Folgen. Daher muss bei der Umsetzung den unterschiedlichen Strukturen der Nutztierhaltung in den Ländern Rechnung getragen werden.
Tiertransporte in Drittländer sind eine besondere Herausforderung für den Tierschutz, da die Einhaltung tierschutzrechtlicher Grundvoraussetzungen in manchen Ländern nicht sichergestellt werden kann. Die Agrarressorts der Länder wollen sich über den Bund bei der EU dafür einsetzen, dass entsprechende Transportverordnung überarbeitet wird.