Rechtskreiswechsel greift ab sofort
Magdeburg. MI/LSA. Mit dem heutigen 01. Juni 2022 greifen die beschlossenen Regelungen zum Rechtskreiswechsel für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Danach haben geflüchtete Menschen – sofern die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – einen Anspruch auf Grundsicherung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII). Bisher wurden ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das jeweilige Jobcenter vor Ort Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dabei unterstützen, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen.
Nach Angaben der Kommunen sind bisher 24.197 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen worden, darunter sind mindestens 2.589 Kinder im Kindergarten- und 6.094 Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 31. Mai 2022, 15:00 Uhr).
In der Zwischenunterbringung des Landes sind derzeit insgesamt 32 Kriegsflüchtlinge untergebracht, davon mindestens drei Kinder im Kindergarten- und acht Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 31. Mai 2022, 08:00 Uhr).