SPD Halle unterstützt “Baulandmodell”

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Halle. SPD. Mit der Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung (sog. Baulandmodell1) soll der Bau von geförderten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in Halle nachhaltig gestärkt werden. Ebenso können dadurch Investoren an den Kosten für Spielplätze, Grundschulen und Kindertagesstätten beteiligt werden. Eine Mehrheit hat die Richtlinie zuletzt jedoch im Sozialausschuss abgelehnt. Am 30. Oktober 2024 steht die Beschlussvorlage zur entscheidenden Abstimmung im Stadtrat.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Eric Eigendorf erklärte dazu: “Die Frage von bezahlbarem Wohnraum ist keine Frage der Konjunktur. Wir wissen, dass die Lage der Bauwirtschaft angespannt ist. Gerade deswegen hat die Verwaltung in ihren Vorschlag weitgehende Spielräume eingebaut, die trotzdem das Ziel der Schaffung bezahlbarer Wohnungen nicht aus dem Blick verlieren. Im Sinne der Kompromissfindung sind wir offen für die Anpassung einzelner Formulierungen. Dem Versuch der kompletten Aushöhlung des Baulandmodells werden wir aber entschieden entgegentreten. In Halle gibt es viele Menschen, die sich Gedanken darüber machen, ob sie in Zukunft noch bezahlbaren Wohnraum finden werden. Diesen Menschen wollen wir verlässliche Antworten geben und ihnen keinen Bärendienst erweisen.”

Dr. Silke Burkert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Wir erleben es in der ganzen Stadt, dass Mieten steigen und immer mehr Menschen aus ihren Vierteln verdrängt werden. In der Vergangenheit haben wir als SPD-Fraktion deshalb bei einzelnen Bauprojekten erfolgreich dafür gekämpft, dass dort ebenso bezahlbarer Wohnraum entsteht. Mit der nun vorliegenden Richtlinie sollen nun erstmals verlässliche Maßstäbe bei Bauprojekten geschaffen werden. Diese Beschlussvorlage ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Halle als zukunftsgerechte und soziale Stadt zu erhalten. Deshalb appellieren wir an den Stadtrat, ein mehrheitsfähiges und stichhaltiges Baulandmodell zu verabschieden.“

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1 Hierbei handelt es sich um einheitliche Regelungen für den Abschluss städtebaulicher Verträge zwischen Stadt und Bauherr im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens.