Halle. SWH/Bäder. Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, gelten für die Schwimmhalle Neustadt neue Zutrittsregelungen im Zuge der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Bäder Halle GmbH kann damit das Schul- und Vereinsschwimmen absichern sowie einen öffentlichen Zutritt zur Schwimmhalle ermöglichen.
Montag bis Freitag
Alle Besucherinnen und Besucher der Schwimmhalle Neustadt müssen geimpft oder genesen sein. Der Eintritt mit einem negativen Test kann nicht gewährt werden. Für Teilnehmende des Schul- und Vereinsschwimmens gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter.
Samstag und Sonntag
Zusätzlich erhalten an Wochenenden alle Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne weitere Nachweise Zutritt, da sie in der Schule getestet werden.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten der Bäder und ein Corona-FAQ finden Interessierte auf der Webseite der Bäder Halle GmbH.