Allgemeinverfügung: Maßnahmen gegen den Mangel an antibiotikahaltigen Säften für Kinder

Landesverwaltungsamt
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Halle. LVwA. Gestern durch Sozialministerin Petra Grimm-Benne angekündigt, veröffentlichte das Landesverwaltungsamt heute eine Allgemeinverfügung „zur Umsetzung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19. April 2023 bzgl. des Mangels bei der Versorgung der Bevölkerung mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder“.

Adressaten dieser Allgemeinverfügung sind sachsen-anhaltische Arzneimittelgroßhändler und Apotheken. Auf dieser rechtlich geschaffenen Grundlage besteht arzneimittelrechtlich für sie die Möglichkeit, in der EU verfügbare antibiotikahaltige Säfte für Kinder nach Deutschland zu verbringen und über die Apotheken der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

„Obwohl die Verfügbarkeit auch in anderen europäischen Ländern derzeit gering ist, bin ich vorsichtig optimistisch, dass durch die Schaffung des rechtlichen Rahmens für eine vereinfachte Beschaffung, diese auch tatsächlich möglich und zum Wohle unserer Kinder zu erwarten ist.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Die Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes war auch deshalb in diesem Fall unerlässlich, weil oberste Priorität sichere Arzneimittel für die Bevölkerung ist. Hierbei sind insbesondere autorisierte und damit behördlich überwachte Bezugsquellen wichtig.

„Die Allgemeinverfügung stellt dies sicher.“, betont Thomas Pleye die Bedeutung des heutigen Schrittes.

Die Allgemeinverfügung ist auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de online einsehbar.