3/4 aller Eltern mit Vorschulkindern waren in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 erwerbstätig

Frauen
© H@llAnzeiger

Halle. StatLa. Die Erwerbstätigenquote von Eltern mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren in der Familie lag 2024 in Sachsen-Anhalt bei 76,4 %. Dies meldet das Statistische Landesamt anlässlich des Tages der  berufstätigen Eltern am 16. September basierend auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2024.

Mit zunehmendem Alter des Kindes bzw. der Kinder in der Familie war die Erwerbsbeteiligung höher als bei Eltern mit Vorschulkindern. War das jüngste Kind in der Familie im Alter von 6 bis 9 Jahren (unabhängig von der Anzahl der Kinder), lag die Erwerbstätigenquote der Eltern bereits bei 88,1 %. Für Mütter und Väter mit Kind bzw. Kindern ab 10 bis 14 Jahre, lag die Quote bei 86,9 %. Hat das jüngste Kind ein Alter von 15 bis 17 Jahren erreicht, gingen 90,6 % der Eltern einer Erwerbstätigkeit nach.

Die Anzahl der Kinder von denen mindestens eins unter 6 Jahren alt war, hat einen geringen Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung von Eltern. Während Eltern mit einem Kind zu 80,8 % erwerbstätig waren, arbeiteten 78,8 % der Eltern mit 2 Kindern. Bei Eltern mit 3 oder mehr Kindern, wovon mindestens eines im Vorschulalter war, betrug der Anteil 64,7 %.

Unterschiede

Hinsichtlich ihrer Teilhabe am Erwerbsleben unterschieden sich Mütter und Väter. Knapp 2/3 (64,7 %) der Mütter mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren waren erwerbstätig, bei den höheren Altersgruppen des jüngsten Kindes in der Familie nahm auch die Erwerbsbeteiligung der Mütter weiter zu. Bei den 6- bis 9-jährigen Kindern bewältigten 84,5 % der Mütter Job und Familie, bei den 10- bis 14-jährigen Kindern war es mit 84,3 % ähnlich. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren lag die Erwerbstätigenquote ihrer Mütter dann bei 90,1 %.

Väter hingegen zeigten keine wesentlichen Unterschiede bei den Erwerbsquoten bezüglich des Alters des jüngsten Kindes. Bei allen betrachteten Altersgruppen der Kinder lag die Erwerbstätigenquote der Väter zwischen 90,0 % (unter 6-Jährige) und 92,7 % (6- bis 9-Jährige).

Von den Müttern mit Kindern unter 6 Jahren ging jeweils etwa die Hälfte einer Vollzeittätigkeit nach, während die andere Hälfte in Teilzeit arbeitete, wohingegen von den Vätern mit Kindern unter 6 Jahren 92,4 % in Vollzeit arbeiteten.

Während Mütter mit genau einem Kind unter 6 Jahren zu 70,3 % erwerbstätig waren, lag der Anteil bei den Vätern mit 93,3 % deutlich höher. Bei mindestens 3 Kindern, bei denen das jüngste Kind unter 6 Jahre alt ist, nahm der Unterschied zwischen Müttern und Vätern noch stärker zu. Väter mit mindestens 3 Kindern gingen zu 78,7 % einer Erwerbstätigkeit nach. Unter den Müttern lag dieser Anteil lediglich bei 52,2 %.

    Gegenstand der Betrachtung sind die realisiert bzw. aktiv erwerbstätigen Eltern, welche in der Woche vor der Befragung mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet haben und sich z. B. nicht in Elternzeit befanden. Bei der Erwerbstätigenquote der Eltern handelt es sich um alle aktiv erwerbstätigen Eltern gemessen an allen Eltern mit Kindern in der jeweiligen Altersgruppe. Eltern umfasst hierbei die Elternteile Mutter und/oder Vater einschließlich Alleinerziehender.

    Hinweis
    Bei den hier angegebenen Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2024. Ab dem Mikrozensus 2021 werden erste Ergebnisse im I. Quartal des Folgejahres veröffentlicht. Endergebnisse liegen im Januar des darauffolgenden Jahres vor. Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Der Mikrozensus ist eine jährliche 1%ige Stichprobenerhebung der Privathaushalte.