Triage in der Corona-Pandemie: Das plant die Bundesregierung für den Fall knapper Intensivbetten

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Berlin. Bundesregierung. Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem hierfür ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden darf.

Notwendig wird die Neuregelung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, Menschen mit Behinderungen besser zu schützen, wenn es darum geht, knappe überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungsressourcen zuzuteilen. Eine entsprechende Schutzpflicht ergebe sich aus Artikel 3 Abs. 3 S. 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Behinderung oder Alter dürfen bei Entscheidung keine Rolle spielen

Die Entscheidung, wer intensivmedizinisch betreut wird, soll danach ausschließlich anhand des Kriteriums der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ getroffen werden. Bei einer Zuteilungsentscheidung ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen hingegen Kriterien wie Behinderung, Alter, die mittel- oder langfristige Lebenserwartung, der Grad der Gebrechlichkeit und die Lebensqualität.