Anklage gegen junge Frau aus Sachsen-Anhalt wegen Mitgliedschaft in Terrororganisation „islamischer Staat“

Justizvollzug Halle JVA
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Naumburg. GSA. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Anklage gegen eine junge Frau aus Aschersleben erhoben.

Die heute 23-Jährige wird beschuldigt, sich 2014 als Schülerin einer zehnten Klasse eines Gymnasiums in Deutschland radikalisiert zu haben. Die Schülerin verließ im Dezember 2014 Deutschland und reiste zunächst in die Türkei und von dort aus nach Syrien. Dort lies Sie sich in einem unter der Aufsicht und Kontrolle des „IS“ stehenden Frauenwohnheim registrieren und gliederte sich damit formal in die Organisation ein. Dort erhielt sie auch Schulungen zum ideologischen dschihadistischen Gedankengut, zu dem Recht der Scharia und der arabischen Sprache.

Noch im selben Monat heiratete sie einen deutsch-tunesischen „IS-Kämpfer“ nach islamischem Recht. Ihre drei Kinder erzog sie bewusst im Sinne der „IS-Ideologie“. Vom „IS“ erhielt das Ehepaar finanzielle Zuwendungen (bis zu 150 US-$ monatlich, je nach Leistungsfähigkeit des „IS“).

Im Januar 2022 äußerte sie gegenüber einer in Deutschland lebenden Verwandten die Hoffnung (per Sprachnachricht), der IS werde seinen lokalen Herrschaftsanspruch zukünftig wieder durchsetzen.

Die Angeschuldigte wurde 2022 mit ihren Kindern durch Beamte des Bundeskriminalamtes nach Deutschland überführt, anschließend festgenommen und befindet sich seit dem 31. März 2022 in Untersuchungshaft in Halle.