Halle. Verwaltung. Zum Jahreswechsel gibt es in Halle (Saale) keine Sonderregelungen zum Umgang mit Böllern und Feuerwerkskörpern. Auch Verbotszonen gibt es nicht. Zuständig für Genehmigungen und Verbote von Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffrecht des Landes Sachsen-Anhalt die Polizeiinspektion Halle (Saale).
Unabhängig davon gilt aber in ganz Deutschland: In unmittelbarer Nähe von
- Kirchen,
- Krankenhäusern,
- Kinder- und Altersheimen
- sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden
darf keine Pyrotechnik abgebrannt – also nicht geböllert oder Raketen gezündet – werden.
Darüber hinaus ist immer Sorgfalt und Verantwortung im Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern gefragt. Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie hat folgende Ratschläge veröffentlicht:
- Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur im Fachhandel! Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig und achten Sie auf das CE-Zeichen und die BAM-Prüfnummer (Bundesamt für Materialprüfung)!
- Am besten nur Feuerwerkskörper verwenden, die nicht in der Hand gezündet werden müssen!
- Verwenden Sie keine selbst gebastelten oder manipulierten Feuerwerkskörper! Sie sind besonders gefährlich, da sie zu früh oder viel stärker explodieren können als erwartet.
- Lagern Sie Feuerwerkskörper verschlossen und in sicherem Abstand, keinesfalls jedoch am Körper!
- Wenn Sie Alkohol getrunken haben: Hände weg von Feuerwerkskörpern! Alkohol macht unvorsichtig!
- Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, nicht noch einmal zünden! Am besten sammeln Sie solche ein und entsorgen sie. Damit schützen Sie Kinder und Jugendliche, die am Neujahrstag Blindgänger sammeln und nachzünden.
- Knaller und Böller sollten für Kinder und Jugendliche tabu sein!
- Achten Sie darauf, niemanden – weder Mensch noch (Wild-)Tier – zu gefährden oder zu verletzen!