Magdeburg. MI. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, haben etwa 1,8 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Sachsen‑Anhalt die Möglichkeit, an der Europawahl und den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Landeswahlleiterin Christa Dieckmann appelliert an alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments und ihre Stimme(n) zur Wahl des Kreistags-, des Stadt- und Gemeinderates sowie der Ortschaftsräte und Ortsvorsteher abzugeben.
„Demokratie braucht Wählerinnen und Wähler. Nur wer wählt, nimmt am politischen Entscheidungsprozess teil und nimmt sein wichtigstes politisches Recht wahr. Auch können alle 16- und 17-Jährigen ihre Stimme nicht nur bei den Kommunalwahlen, sondern erstmals auch bei der Europawahl abgeben, um ihre Zukunft (mit-)zu gestalten“, so Landeswahlleiterin Christa Dieckmann.
Wer kurzfristig noch Briefwahl beantragen möchte: Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Da eine Zustellung in diesen Fällen nicht mehr rechtzeitig möglich ist, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeinde abholen oder können noch die Briefwahl an Ort und Stelle nutzen. In besonderen Einzelfällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung der Briefwahl noch ‑ durch entsprechend Bevollmächtigte ‑ am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Ein wichtiger Hinweis für die Wähler, die ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen bisher nicht erhalten haben: Bitte fragen Sie umgehend bei Ihrer Wohnortgemeinde nach. Ist Ihnen der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bisher nicht zugegangen, besteht nur bis zum Samstag (8. Juni 2024), 12 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu erteilen. Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 9. Juni 2024, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser möglichst vor Donnerstag, den 6. Juni 2024 mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass dieser die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer Briefwahlunterlagen beantragt und die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat. In diesem Fall kann auch das Wahllokal im Wohnort aufgesucht werden; Wahlschein und Ausweis sind in das Wahllokal mitzunehmen.