Führerschein-Umtausch: Stadt bittet um frühzeitige Terminvereinbarung

Führerschein
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Halle. Verwaltung. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Um diesen
Umtausch zu organisieren, wurde durch den Gesetzgeber ein stufenweiser Zeitrahmen festgelegt, wobei zunächst der Umtausch von Papierführerscheinen vorgenommen wird. Am 19. Juli 2022 endet die erste Stufe, dann müssen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheins (BRD und DDR), die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihr altes Dokument umgetauscht haben.

Die weiteren Umtauschfristen für Papierführerscheine:

Geburtsjahr Inhaber*in        Umschreibung muss erfolgen bis
vor 1953                                 19.01.2033
von 1959 bis 1964                19.01.2023
von 1965 bis 1970                19.01.2024
ab 1971 bis später                19.01.2025

Da sich bekanntlich die Nachfrage bzgl. eines Termins zum Ende der Frist deutlich erhöht und damit auch die Wartezeit auf einen Termin, bittet die Stadt darum, frühzeitig einen Termin für den Umtausch zu vereinbaren. Dafür muss ausschließlich die Online-Terminvergabe des Fachbereiches Einwohnerwesen auf www.terminvergabe.halle.de oder der Behördenruf 115 genutzt werden.

Die Sprechzeiten sind:

  • Montag & Freitag    9 bis 12 Uhr
  • Dienstag    9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • Donnerstag    9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Zum Umtausch sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • der Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (kann vor Ort erstellt werden)
  • die Antragsgebühr (Bar- bzw. EC-Kartenzahlung möglich)