JVA-Standortentscheidung: Stadt Halle (Saale) widerspricht Argumentation des Landes

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Halle/PSt. Die Stadt Halle (Saale) weist die Argumentation des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt zurück, wonach ein Bebauungsplanverfahren für die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) in Halle (Saale) bis zu vier Jahren dauern und Mehrkosten von bis zu 22 Millionen Euro pro Jahr verursachen würde.

Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt hat sich deshalb aktuell mit einem Schreiben erneut an das Land gewandt, da laut Tagesordnung das Kabinett der Landesregierung am kommenden Dienstag, 2. Dezember 2025, über die Standortfrage entscheiden will.

„Gerade vor dem Hintergrund der Erheblichkeit der Standortentscheidung vor allem in finanzieller Sicht und infrastruktureller Wirkmächtigkeit, ist es politisch wie administrativ unabdingbar, dass alle Entscheidungsgrundlagen korrekt, belastbar und vollständig dargelegt werden“, so Dr. Vogt. Fehleinschätzungen oder unpräzise Aussagen über mögliche Verfahrensdauern können den parlamentarischen Prozess beeinträchtigen und erzeugen ein Bild, das mit den tatsächlichen Möglichkeiten der Stadt Halle (Saale) nicht übereinstimmt.

„Die Argumentation des Finanzministeriums ist nicht nachzuvollziehen und vom Land in keiner Weise belegt”, ergänzt René Rebenstorf, zuständiger Beigeordneter für Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit der Stadt Halle (Saale). „Wir haben vom Land keinerlei Fakten zu den behaupteten Planungszeiten und Mehrkosten vorgelegt bekommen. Zudem ist entscheidend: Der maßgebliche Akteur mit Blick auf Kosten und Planungsdauer ist nicht die Stadt, sondern das Land – konkret die Vorhabenträgerin und als Bauprojektentwickler verantwortlich zeichnende Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS).“

Stadt hat ihre Hausaufgaben gemacht

Bebauungsplanverfahren liefen in allen Kommunen nach dem gleichen gesetzlich vorgegebenen Schema ab. „Entscheidend für den zeitlichen Ablauf ist das Agieren und Kooperieren des Vorhabenträgers“, betont Rebenstorf. Die Stadt Halle (Saale) habe in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, dass Planungsverfahren zügig und sicher zum Ergebnis geführt wurden.

Auch im konkreten Fall der JVA habe die Stadt ihre Hausaufgaben gemacht: Der B-Plan-Aufstellungsbeschluss erfolgte im März 2025. Dieser wurde im August entsprechend der Wünsche des Landes noch einmal angepasst. Das Land wurde darüber informiert. „Nunmehr wäre die IPS am Zuge gewesen, kooperativ und zügig in das Verfahren und in die Planungen einzusteigen. Das unterblieb jedoch komplett, ist aber erforderlich, da sonst ein Auslegungs- beziehungsweise Offenlegungsbeschluss des B-Plans und in der Folge ein Satzungsbeschluss nicht erfolgen kann”, so Rebenstorf.

Mit Blick auf das Baugenehmigungsverfahren hatte die Stadt dem Land signalisiert, ein Baugenehmigungsverfahren nach Bauordnung des Landes innerhalb von vier Wochen nach § 33 Baugesetzbuch umzusetzen.

Fazit: Alle notwendigen Voraussetzungen – von der Flächensicherung über die städtebaulichen Grundlagen bis hin zu den organisatorischen Strukturen – liegen vor. Die Stadt hat darüber hinaus unmissverständlich zugesichert, dass die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes in der Stadtverwaltung absolute Priorität erhalten wird. Dies wurde sowohl politisch als auch verwaltungsintern eindeutig hinterlegt. Zur nochmaligen Verdeutlichung ist dem Brief der Stadt an das Land eine nochmalige Zeitschiene beigefügt.

Standortvorteile sprechen für Halle

Neben der fehlenden Plausibilität zu Kosten und Planungszeiten weist die Stadt erneut auf ihre klaren Standortvorteile hin: gewachsene Vollzugs- und Resozialisierungsstrukturen, beste verkehrliche Anbindung, geringe Betriebsfolgekosten, ideale Lage und Infrastruktur, unmittelbare Anbindung der Justizbehörden, beste Fachkräftebasis vor Ort sowie eine ausgezeichnete begleitende Infrastruktur wie Krankenhäuser und nachgelagerte Dienstleister.

Selbst das Justizministerium als Nutzer der JVA hat sich klar für den Standort Halle (Saale) ausgesprochen; ebenso Institutionen und Interessenvertretungen darunter die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt, der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt, das „ZEBRA-Projekt” als Bündnis freier Träger der Straffälligenhilfe Sachsen-Anhalt und die Geschäftsführung der Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH. Und aktuell der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland e.V, Landesverband Sachsen-Anhalt.

In einer frischen Mitteilung an die Abgeordneten des Landtages heißt es unter anderem: „Der Standort Weißenfels ist infrastrukturell nicht optimal für die Ansiedlung einer großen JVA. Die Entscheidung scheint gefallen. Ohne auch nur einmal zu hören, was diejenigen bewegt, die täglich eine Justizvollzugsanstalt am Laufen halten. Holen Sie diejenigen ins Boot, die den modernen Strafvollzug bis ins letzte Detail umsetzen sollen!“