Infos der Stadtverwaltung zu Genesenen-Nachweisen

Ratshof
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Halle. Verwaltung. Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einem Eilantrag stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass der Genesenenstatus – wie ihn die Stadt Halle (Saale) im Genesenennachweis auch ausgewiesen hatte – trotz der am 15. Januar 2022 geänderten Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) fortbesteht.

Der Beschluss wirkt nur zwischen den Verfahrensbeteiligten. Aufgrund einer erneuten Modifizierung der Genesenen-Regelung durch das Robert-Koch-Institut prüft der Fachbereich Gesundheit aktuell eine Anpassung des Wortlauts. Der Beschluss des Verwaltungsgericht wird bei dabei entsprechend berücksichtigt.

Unabhängig von dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Halle (Saale) den Wortlaut der Genesenennachweise bereits in der vergangenen Woche angepasst. Genesenennachweise weisen keine Gültigkeit mehr aus, sondern führen lediglich verschiedene Datumsangaben auf, die je nach geltender Rechtslage für eine Gültigkeit relevant sein könnten. Dies ist als Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger gedacht.

Seit dem 11. Februar 2022 hat die Stadt auf diese Formulierung explizit hingewiesen. Die Gültigkeit des Nachweises ergibt sich allein aus der jeweils gültigen Rechtslage.