Stadt vereinheitlicht Parkgebühren – 124 Automaten werden angepasst

Parken Parkplatz
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Halle. Verwaltung. Die Stadt vereinheitlicht die Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Künftig gilt in drei bewirtschaften Parkzonen einheitlich eine Gebühr von 50 Cent je angefangener halben Stunde. Die gebührenpflichtigen Zeiten sind ebenfalls überall einheitlich festgelegt – im Regelfall auf den Zeitraum Montag bis Sonntag von 6 bis 22 Uhr. In der kommenden Woche werden von Montag bis voraussichtlich Freitag, 7. bis 11. Februar 2022, alle 124 Parkscheinautomaten angepasst.

Mit der Gebührenanpassung und der Umstellung der Automaten setzt die Stadt die vom Stadtrat 2020 beschlossene Parkgebührenordnung um. Danach entfallen in der Altstadt (Parkzone 1) die bisher gültigen Tages- und Wochentickets; die maximale Parkzeit beträgt im Zentrum nun drei Stunden. Dadurch soll eine Entspannung der Parksituation in der Altstadt erreicht werden.

In der übrigen Innenstadt und dem Neustadt-Zentrum (Zone 2) sowie im übrigen Stadtgebiet (Zone 3) wird die Parkgebühr an die nun einheitliche Höhe angepasst (bisher 25 Cent je angefangener halben Stunde). Standortabhängig werden dort zusätzlich Tages- und Wochentickets angeboten. Als eine weitere Neuerung laut Parkgebührenordnung bewirtschaftet die Stadt den Parkplatz „Messegelände“ jetzt von Montag bis Sonntag. Die Gebühr beträgt auch dort 0,50 Euro je 30 Minuten. Alternativ kann ein Tagesticket gelöst werden.

Die Stadt weist darauf hin, dass im Zuge der schrittweisen Umrüstung der Parkscheinautomaten in der nächsten Woche einzelne Geräte kurzzeitig nicht nutzbar sein können. Dies betrifft auch das Handyparken. Parken ist in diesem Zeitraum dennoch erlaubt.