
Halle. LAU. Funkelnde Raketen und laute Böller – jedes Jahr zu Silvester sorgen diese für einen deutlichen Anstieg der Feinstaubkonzentration in der Luft. Nicht selten werden in der ersten Stunde nach dem Jahreswechsel an den Messstationen des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt kurzzeitig Konzentrationen von bis zu 1.000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen. Zum Vergleich: An Verkehrsschwerpunkten in Sachsen-Anhalt werden im Jahresdurchschnitt maximal rund 20 Mikrogramm gemessen.
Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Feuerwerk wieder abklingt, hängt unter anderem vom Wetter ab. Wind und Regen sorgen für einen zügigen Rückgang der Belastung. Ist es hingegen trocken und windstill, verbleibt der Staub in der Luft und es können auch in den ersten Januartagen noch erhöhte Werte auftreten.
Im Gegensatz zum Feinstaub verzieht sich der Abfall nicht von allein – mit Konsequenzen für die Umwelt. Bleiben beispielsweise Feuerwerkskörper mit Farbeffekten längere Zeit auf unbefestigtem Boden liegen, können Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Auch beim Silvesterabfall gilt das grundlegende umweltrechtliche Verursacherprinzip: wer den Abfall verursacht, muss diesen wieder entfernen.
Wie entsorgt man die Abfälle korrekt?
- Abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper kommen in den Restabfall, also in die graue Tonne.
- Glasflaschen ohne Pfand gehören in den Altglascontainer.
- Verpackungen werden – nach Materialart getrennt – entweder im Altpapier oder in der gelben Tonne entsorgt.
Hintergrund
Feinstaub kann die Atemwege schädigen und Herz-Kreislauf-Probleme verursachen. Der gesetzliche Tagesgrenzwert für Feinstaub PM10 beträgt derzeit 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert darf maximal 35 Mal pro Jahr überschritten werden. Starke Feuerwerksaktivität und ungünstige Wetterlagen können in manchen Jahren dazu führen, dass die erste Überschreitung bereits am Neujahrstag registriert werden muss.