Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge bis zum 31. März 2024 erforderlich

Parkende Pkw
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Mersbeburg. LKS. Ab dem 01. April 2024 gelten für ukrainische Fahrzeuge die Vorgaben zur Zulassung nach § 46 der Fahrzeugzulassungsverordnung uneingeschränkt.

Für ein Fahrzeug, dass seit dem Grenzübertritt länger als ein Jahr am Verkehr in Deutschland teilnimmt, muss zum 01. April 2024 eine Ummeldung des ukrainischen Fahrzeugs auf eine deutsche Zulassung erfolgt sein. Ohne Zulassung in Deutschland darf das Fahrzeug ab dem 01. April 2024 in Deutschland nicht mehr gefahren werden.

Für die Zulassung ist zu beachten, dass möglicherweise zusätzliche Gutachten, eine technische Ausnahmegenehmigung oder Änderungen am Fahrzeug erforderlich sind.

Alle weiteren Informationen und die Online-Terminreservierung finden Sie hier: https://lksk.de/wfgeu