Bundesrat verurteilt Angriffskrieg gegen Ukraine

Friedenstaube
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Berlin. Bundesrat. Auf das Schärfste verurteilt der Bundesrat in einem Beschluss vom 11. März 2022 den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Erneut breche Russland Kernprinzipien des Völkerrechts und greife das Fundament der europäischen Friedensordnung an, so die Länder einstimmig. Russland verantworte Leid und Tod unzähliger Menschen.

Aufforderung zum Rückzug

Die Länder fordern die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus der Ukraine zurückzuziehen. Der Bundesrat verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und erwartet von Russland, unverzüglich ernsthafte Gespräche über den Schutz von Zivilisten aufzunehmen.

Der Angriffskrieg Russlands auf einen souveränen Staat werde zurecht von allen Staaten der Europäischen Union und von der überwältigen Mehrheit der internationalen Gemeinschaft verurteilt. Der Bundesrat begrüßt, dass Europa darauf gemeinsam mit Partnern und Verbündeten mit Entschlossenheit und Geschlossenheit reagiere. Die Ukraine könne sich europäischer Unterstützung sicher sein. Sie habe das Recht, ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu sein.

Konsequenzen für Russland

Der Bundesrat begrüßt, dass die EU umgehend Sanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht hat. Das aggressive Handeln Russlands müsse weitere wirtschaftliche, finanzielle und diplomatische Konsequenzen haben.

Kriegsflüchtlinge

Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen in Deutschland und besonders in den Nachbarländern der Ukraine, dem stetig anwachsenden Zustrom von Kriegsflüchtlingen gerecht zu werden. Hierbei sind insbesondere zahllose Aktivitäten zivilgesellschaftlichen Engagements herauszuheben. Der Bundesrat begrüßt, dass erstmals alle Staaten der EU gemeinsam, schnell und unbürokratisch aus dem Krieg geflüchtete Menschen aufnehmen wollen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern jetzt schnellstens die praktische Umsetzung in Deutschland zu regeln. Dies betrifft den Aufnahmeprozess und die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, ihre medizinische Versorgung, ihre finanzielle Unterstützung sowie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Untestützung für die Ukraine

Anlass für den Beschluss des Bundesrates war die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem vor Beginn des Krieges veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine. Die Kommission will Darlehen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Förderung der Stabilität in dem Land gewähren. Das Europäische Parlament hat diese bereits bewilligt. Auch der Rat hat den Vorschlag der Kommission angenommen. Dies wertet der Bundesrat in seiner Stellungnahme als ein erstes wichtiges Zeichen europäischer Solidarität. Zudem spricht er sich dafür aus, der Ukraine unbürokratisch und schnell weitere notwendige Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen.