1.400 Euro Geldstrafe: Klebrige Hände führen zum Haftbefehl

Haftbefehl Polizei Gesetz Justiz Festnahme
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Halle. BPOLI. Am Donnerstag, den 8. Juni 2023, wurde ein Mann gegen 18:00 Uhr durch eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle einer Personenkontrolle unterzogen. Der aus Serbien stammende Mann wies sich mit einem gültigen Reisepass aus. Eine Überprüfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl seitens der Staatsanwaltschaft München. Demnach entwendete der Beschuldigte im Dezember 2022 Lebensmittel und Kosmetikartikel in einem Wert von über 150 Euro und konnte dabei gestellt werden. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann am 13. März dieses Jahres wegen des Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen. Der 56-Jährige zahlte lediglich 40 Euro, weitere Zahlungen blieben aus. Daher wurde am 8. Mai 2023 der Haftbefehl erlassen. Der Gesuchte wurde durch die eingesetzten Beamten festgenommen und mit auf die Dienststelle verbracht. Dort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet und ausgehändigt.

Da er die restliche Geldstrafe von 1.360 Euro nicht begleichen konnte, wurde er am Abend an eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschrei-bende Behörde wurde über das Antreffen und den Verbleib der Person durch die Bundespolizei informiert.