Halle. BPOLI. Am Mittwoch, den 02. Februar 2022, stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 01:00 Uhr nachts beim Betanken ihres Dienstfahrzeuges ein weiteres Fahrzeug an einer Tankstelle in Halle fest. Bei diesem war die Fahrertür geöffnet und die Zapfpistole hing in der Tankvorrichtung im Auto.
Die leeren Bierflaschen im Pkw blieben den Beamten nicht unbemerkt, eine Person in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug war jedoch nicht feststellbar. Ein Mann am Nachschalter erweckte dann das Interesse der Beamten. Bei Erkennen dieser wurde der 36-Jährige zunehmend nervöser, nahm seine bezahlten Zigaretten und Flaschen Bier entgegen und ging in Richtung der Tankstellenrückseite. Laut Tankstellenmitarbeiterin wollte er auf die Toilette. Eine Nachsuche im Bereich der Tankstelle brachte den Deutschen in der Nähe eines Gebüsches zum Vorschein.
Auf sein Verhalten angesprochen, verstrickte er sich in Widersprüche. Zudem nahmen die Bundespolizisten Alkoholgeruch bei dem Mann wahr. Für sie stand der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Raum. Eine erneute Rücksprache mit der Tankstellenmitarbeiterin bestätigte, dass der 36-Jährige selbst mit dem Kraftfahrzeug an die Tankstelle gefahren ist. Daraufhin informierten die Beamten die zuständige Landespolizei.
Der Straftatverdächtige wurde zur Feststellung seiner Identität durchsucht. Hierbei fanden die Bundespolizisten ein Überraschungs-Ei mit Cliptütchen, welche Anhaftungen von Betäubungsmitteln aufwiesen und eine EC-Karte im Mantel des Deutschen. Die dadurch ermittelten Daten wurden anschließend fahndungsmäßig überprüft und brachten ein Lichtbild im polizeilichen Informationssystem der Polizei zum Vorschein, wonach dem Tatverdächtigen die EC-Karte zugeordnet und seine Identität nun zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Zudem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Halle den aktuellen Aufenthaltsort des bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Mannes sucht.
Das Fahrzeug wurde ebenfalls im Fahndungsbestand der Polizei abgefragt. Es stellte sich heraus, dass es durch Diebstahl abhandengekommen war. Im Auto selbst befanden sich neben den leeren Bierflaschen, diverses Diebesgut und szenetypisches Einbruchswerkzeug. Der 36-Jährige verfügt derzeit über keinen festen Wohnsitz und keine Fahrerlaubnis.
Er muss sich nun für seine begangenen Straftaten, hier unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol und Betäubungsmitteln, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstahls verantworten. Er wurde am heutigen Tag durch die Landespolizei einem Richter am Amtsgericht Halle vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Der 36-Jährige wurde anschließend in eine JVA verbracht.