Leichter Rückgang der Inobhutnahmen durch Jugendämter 2021

Familie
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Halle. StatLa. 2021 wurden in Sachsen-Anhalt 1.362 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 39 Fälle (-2,8 %) weniger als 2020. 2021 reisten 229 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 60 mehr als im Vorjahr. Damit erhöhten sich die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Personen aus dem Ausland erstmals wieder seit 5 Jahren. In 836 Fällen (61,4 %) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme.

In 293 Fällen (21,5 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 128 Fällen an (9,4 %). Die weiteren Fälle wurden von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Ärztinnen und Ärzten oder Verwandten und Nachbarn gemeldet.

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren Überforderung der Eltern/eines Elternteils (654), sonstige Probleme (405) oder Vernachlässigung (303). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 323 Maßnahmen (23,7 %) eingeleitet.

53,9 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. 565 Jugendliche gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen an und 257 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme konnten 482 Kinder und Jugendliche zu ihren Personensorgeberechtigten zurückkehren. In 556 Fällen mussten jedoch stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieherinnen und Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.